Rollläden für Mieter
Mieter haben keinen Anspruch auf Rollläden. Vermieter müssen einer Montage nicht zustimmen. Das gilt sogar, wenn sich Bewohner unwohl fühlen, weil Helligkeit, Kälte oder Hitze ungehindert in die Wohnung eindringen. Auch Sicherheitsbedenken, etwa bei Wohnungen im Erdgeschoss, sind kein Argument. Wenn Mieter die Rollläden auf eigene Kosten anbringen wollen, benötigen sie die Zustimmung des Vermieters oder der Wohnungseigentümergemeinschaft.