Hamburger Morgenpost

Rollläden für Mieter

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Mieter haben keinen Anspruch auf Rollläden. Vermieter müssen einer Montage nicht zustimmen. Das gilt sogar, wenn sich Bewohner unwohl fühlen, weil Helligkeit, Kälte oder Hitze ungehinder­t in die Wohnung eindringen. Auch Sicherheit­sbedenken, etwa bei Wohnungen im Erdgeschos­s, sind kein Argument. Wenn Mieter die Rollläden auf eigene Kosten anbringen wollen, benötigen sie die Zustimmung des Vermieters oder der Wohnungsei­gentümerge­meinschaft.

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