Lärm-Flieger sollen jetzt richtig blechen!
Wer das Nachtflugverbot nicht einhält, muss künftig einen Zuschlag von bis zu 700 Prozent zahlen
Zu-spät-Fliegern geht’s ab Juni an den Kragen – besser gesagt ans Konto. Wenn die neue Entgeltverordnung am Hamburger Flughafen in Kraft tritt, müssen Nachtmaschinen deutlich höhere Zuschläge zahlen als bisher. Dadurch soll der Fluglärm reduziert werden.
Eigentlich herrscht an Hamburgs Flughafen Nachtflugverbot. Wie aus dem Fluglärmreport des Naturschutzbundes BUND jedoch hervorgeht, ist das ab 23 Uhr geltende Verbot in den sechs flugverkehrsreichsten Monaten 2016 nur an zwölf von 184 Nächten eingehalten worden. Wer sich nicht an das Verbot hält, muss „Strafen“zahlen – die werden jetzt deutlich angehoben.
Bereits für Starts und Landungen müssen Fluglinien für den Lärm ihrer Flieger blechen. Insgesamt sieben verschiedene Lärm- und Gebührenklassen gibt es. Ein normaler A320 muss so zum Beispiel bisher 122 Euro zahlen. Je nach Nacht-Uhrzeit, wird noch eine Sondergebühr fällig: Landet ebenjener A320 etwa um 23.30 Uhr, kommt ein Nachtzuschlag von 756 Euro obendrauf. Mit der ab 14. Juli in Kraft tretenden neuen Verordnung beträgt der Nachtzuschlag für dieselbe Zeit dann 1532 Euro.
„Je später desto teurer – diese simple Gleichung setzen wir mit der neuen Entgeltordnung um“, sagt Andreas Dressel (SPD). Besonders laute und späte Maschinen (0 bis 6 Uhr) müssen künftig sogar einen Zuschlag von 700 Prozent zahlen!
Neben Nachtflugzuschlägen wird auch der reguläre Lärmzuschlag um 100 Prozent angehoben – beim A320 sind das also nun 244 Euro. „Damit spreizen wir die Entgelte zwischen den Lärmklassen weiter und setzen einen stärkeren Anreiz zum Einsatz lärmärmerer Maschinen“, sagt Anjes Tjarks (Grüne). Die Verordnung ist Teil des 16-Punkte-Plans gegen Fluglärm.
„Je später desto teurer, die Gleichung setzen wir jetzt um.“Andreas Dressel, SPD