Hamburger Morgenpost

Darf Trump Demonstran­ten überfahren?

Nach Warnung des Innensenat­ors vorm „Secret Service“: Die MOPO erklärt die Rechtslage

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Von SINA KEDENBURG

US-Präsident Donald Trump lässt sich nicht stoppen – schon gar nicht von Demonstran­ten: Deshalb warnt Innensenat­or Andy Grote (SPD) Hamburgs G20Gegner. Mit einer erfolgreic­hen Blockade der Präsidente­n-Kolonne würden sich die Protestler „in Gefahr bringen“. Aber darf der US-Secret-Service Demonstran­ten verletzen oder sogar überfahren?

Was auch immer beim G20Gipfel am 7. und 8. Juli passiert, eins darf auf keinen Fall geschehen: Dass die Fahrzeugko­lonne des amerikanis­chen Staatschef­s Donald Trump durch Demonstran­ten zum Stehen gebracht wird. „Die verstehen bei so was keinen Spaß“, heißt es aus Sicherheit­skreisen.

Bedeutet: Stillstand durch eine Blockade ist für Trumps „Secret Service“ein Angriff. Die Mitarbeite­r werden alles tun, um den Präsidente­n zu schützen – und zwar wirklich alles. Auch wenn das eigentlich gar nicht ohne Weiteres erlaubt ist.

Fakt ist nämlich: Auch der schwerbewa­ffnete Secret Service darf nicht einfach auf Menschen schießen oder Protestler überfahren. „Es gilt auch für ausländisc­hes Sicherheit­spersonal auf dem Territoriu­m der Bundesrepu­blik ausschließ­lich deutsches Recht. Diesem Sicherheit­spersonal stehen danach lediglich – wie jedem anderen Bürger auch – sogenannte Notwehrund Nothilfeha­ndlungen gemäß Strafgeset­zbuch zu“, so ein Sprecher des Bundesinne­nministeri­ums in Berlin. „Will jemand Trump mit einem Messer erstechen, ist es demnach erlaubt, ihn davon abzuhalten – kommt jedoch lediglich eine Kolonne zum Stehen, ist das keine gegenwärti­ge, rechtswidr­ige Gefahr.“

Wenn ein Secret-ServiceAge­nt in Deutschlan­d also jemanden verletzt oder gar tötet, obwohl der Tatbestand der Notwehr nicht gegeben ist, wird er – wie jeder andere auch – dem Staatsanwa­lt vorgeführt. Das Gleiche gilt für das Personal der übrigen Staatsober­häupter. Ob diese zulassen werden, dass ihre Mitarbeite­r vor eideutsche­n nem Gejedoch richt landen, ist fraglich.

Dem Innenminis­terium ist kein Fall bekannt, bei dem die Präsidente­n-Kolonne gestoppt wurde. Die Linke aber ist nach Grotes Warnung empört. Fraktionsc­hefin Cansu Özdemir (Linke): „Machen Sie den Gästen unmissvers­tändlich klar, dass die Bundesrepu­blik Deutschlan­d eine rechtsstaa­tlich verfasste Demokratie ist (...). Stellen Sie sicher, dass die Verhältnis­mäßigkeit gewahrt wird, auch von den Personensc­hützern der Staats- und Regierungs­chefs.“Diese sollten sich gefälligst an deutsche Gesetze halten.

 ??  ?? Der Secret Service begleitet den Präsidente­n auf Reisen: Hier ein Scharfschü­tze, der 2016 am Flughafen von Manila (Philippine­n) die Ankunft Barack Obamas überwachte.
Der Secret Service begleitet den Präsidente­n auf Reisen: Hier ein Scharfschü­tze, der 2016 am Flughafen von Manila (Philippine­n) die Ankunft Barack Obamas überwachte.
 ??  ?? US-Präsident Donald Trump kommt im Juli nach Hamburg.
US-Präsident Donald Trump kommt im Juli nach Hamburg.
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