Darf Trump Demonstranten überfahren?
Nach Warnung des Innensenators vorm „Secret Service“: Die MOPO erklärt die Rechtslage
Von SINA KEDENBURG
US-Präsident Donald Trump lässt sich nicht stoppen – schon gar nicht von Demonstranten: Deshalb warnt Innensenator Andy Grote (SPD) Hamburgs G20Gegner. Mit einer erfolgreichen Blockade der Präsidenten-Kolonne würden sich die Protestler „in Gefahr bringen“. Aber darf der US-Secret-Service Demonstranten verletzen oder sogar überfahren?
Was auch immer beim G20Gipfel am 7. und 8. Juli passiert, eins darf auf keinen Fall geschehen: Dass die Fahrzeugkolonne des amerikanischen Staatschefs Donald Trump durch Demonstranten zum Stehen gebracht wird. „Die verstehen bei so was keinen Spaß“, heißt es aus Sicherheitskreisen.
Bedeutet: Stillstand durch eine Blockade ist für Trumps „Secret Service“ein Angriff. Die Mitarbeiter werden alles tun, um den Präsidenten zu schützen – und zwar wirklich alles. Auch wenn das eigentlich gar nicht ohne Weiteres erlaubt ist.
Fakt ist nämlich: Auch der schwerbewaffnete Secret Service darf nicht einfach auf Menschen schießen oder Protestler überfahren. „Es gilt auch für ausländisches Sicherheitspersonal auf dem Territorium der Bundesrepublik ausschließlich deutsches Recht. Diesem Sicherheitspersonal stehen danach lediglich – wie jedem anderen Bürger auch – sogenannte Notwehrund Nothilfehandlungen gemäß Strafgesetzbuch zu“, so ein Sprecher des Bundesinnenministeriums in Berlin. „Will jemand Trump mit einem Messer erstechen, ist es demnach erlaubt, ihn davon abzuhalten – kommt jedoch lediglich eine Kolonne zum Stehen, ist das keine gegenwärtige, rechtswidrige Gefahr.“
Wenn ein Secret-ServiceAgent in Deutschland also jemanden verletzt oder gar tötet, obwohl der Tatbestand der Notwehr nicht gegeben ist, wird er – wie jeder andere auch – dem Staatsanwalt vorgeführt. Das Gleiche gilt für das Personal der übrigen Staatsoberhäupter. Ob diese zulassen werden, dass ihre Mitarbeiter vor eideutschen nem Gejedoch richt landen, ist fraglich.
Dem Innenministerium ist kein Fall bekannt, bei dem die Präsidenten-Kolonne gestoppt wurde. Die Linke aber ist nach Grotes Warnung empört. Fraktionschefin Cansu Özdemir (Linke): „Machen Sie den Gästen unmissverständlich klar, dass die Bundesrepublik Deutschland eine rechtsstaatlich verfasste Demokratie ist (...). Stellen Sie sicher, dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt wird, auch von den Personenschützern der Staats- und Regierungschefs.“Diese sollten sich gefälligst an deutsche Gesetze halten.