Gericht stoppt Baum-Frevler
Uhlenhorst Einstweilige Verfügung gegen Baufirma. Schutzzone für zwei Bergahorne
Von OLAF WUNDER
Natur siegt über Geldgier! Die Baufirma FSG Grundstücksgesellschaft aus Sylt hat eine schwere Schlappe erlitten. Sie will auf der Uhlenhorst ein Luxuswohnhaus nebst Tiefgarage errichten und setzt alles daran, zwei Bäume zu beseitigen, die im Weg stehen (MOPO berichtete). Doch genau das untersagt ihr jetzt das Landgericht !
In einer einstweiligen Verfügung wird der Firma FSG vorgeschrieben, die Finger von den beiden Bergahornen zu lassen. Im dem Beschluss heißt es, der FSG sei es verboten, Baumrinde und Wurzeln zu beschädigen, die Bäume anzusägen oder sie mithilfe chemischer Substanzen zu töten. Andernfalls droht ein Ordnungsgeld in Höhe von 250 000 Euro.
Erwirkt hat den Beschluss die Besitzerin des Nachbargrundstücks, Susanne Nack, die erbittert um die Bäume kämpft. Als sie Montagfrüh beobachtete, dass Bauarbeiter die Verfügung missachteten und in unmittelbarer Nähe der Baumwurzeln mit Maschinen arbeiteten, rief Susanne Nack die Polizei und das Bezirksamt zu Hilfe.
Die Beamten wiesen die Bauarbeiter daraufhin an, einen Abstand von mindestens drei Metern zu den Bäumen zu wahren. Um „Missverständnisse“zu vermeiden, wurde als Grenze ein roter Strich auf den Erdboden gesprüht – dahinter beginnt die Schutzzone.
Der Konflikt dauert schon Monate. Gebaut wird das Luxuswohnhaus nebst Tiefgarage auf dem Grundstück Hofweg 55. Die beiden „störenden“Bäume befinden sich an der Grenze zum Nachbargrundstück Herbert-Weichmann-Straße 50, das der Modedesignerin Nack gehört. Die 58-Jährige weigert sich vehement, die Bäume fällen zu lassen.
Zufall oder nicht: Seit Februar verschaffen sich immer wieder Unbekannte Zutritt zu dem Grundstück: Sie sägen die Rinde an, graben Wurzeln aus und durchtrennen sie. Was das soll, ist klar: den Bäumen irreversiblen Schaden zuzufügen, sodass nur noch die Fällung bliebe.
Die Kripo ermittelt wegen Sachbeschädigung. Weder die Firma FSG noch deren Anwalt Dr. Peter Oberthür mochten sich bisher zu dem Konflikt äußern.
Richter droht ein Ordnungsgeld von 250 000 Euro an.