Hamburger Morgenpost

Gericht stoppt Baum-Frevler

Uhlenhorst Einstweili­ge Verfügung gegen Baufirma. Schutzzone für zwei Bergahorne

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Von OLAF WUNDER

Natur siegt über Geldgier! Die Baufirma FSG Grundstück­sgesellsch­aft aus Sylt hat eine schwere Schlappe erlitten. Sie will auf der Uhlenhorst ein Luxuswohnh­aus nebst Tiefgarage errichten und setzt alles daran, zwei Bäume zu beseitigen, die im Weg stehen (MOPO berichtete). Doch genau das untersagt ihr jetzt das Landgerich­t !

In einer einstweili­gen Verfügung wird der Firma FSG vorgeschri­eben, die Finger von den beiden Bergahorne­n zu lassen. Im dem Beschluss heißt es, der FSG sei es verboten, Baumrinde und Wurzeln zu beschädige­n, die Bäume anzusägen oder sie mithilfe chemischer Substanzen zu töten. Andernfall­s droht ein Ordnungsge­ld in Höhe von 250 000 Euro.

Erwirkt hat den Beschluss die Besitzerin des Nachbargru­ndstücks, Susanne Nack, die erbittert um die Bäume kämpft. Als sie Montagfrüh beobachtet­e, dass Bauarbeite­r die Verfügung missachtet­en und in unmittelba­rer Nähe der Baumwurzel­n mit Maschinen arbeiteten, rief Susanne Nack die Polizei und das Bezirksamt zu Hilfe.

Die Beamten wiesen die Bauarbeite­r daraufhin an, einen Abstand von mindestens drei Metern zu den Bäumen zu wahren. Um „Missverstä­ndnisse“zu vermeiden, wurde als Grenze ein roter Strich auf den Erdboden gesprüht – dahinter beginnt die Schutzzone.

Der Konflikt dauert schon Monate. Gebaut wird das Luxuswohnh­aus nebst Tiefgarage auf dem Grundstück Hofweg 55. Die beiden „störenden“Bäume befinden sich an der Grenze zum Nachbargru­ndstück Herbert-Weichmann-Straße 50, das der Modedesign­erin Nack gehört. Die 58-Jährige weigert sich vehement, die Bäume fällen zu lassen.

Zufall oder nicht: Seit Februar verschaffe­n sich immer wieder Unbekannte Zutritt zu dem Grundstück: Sie sägen die Rinde an, graben Wurzeln aus und durchtrenn­en sie. Was das soll, ist klar: den Bäumen irreversib­len Schaden zuzufügen, sodass nur noch die Fällung bliebe.

Die Kripo ermittelt wegen Sachbeschä­digung. Weder die Firma FSG noch deren Anwalt Dr. Peter Oberthür mochten sich bisher zu dem Konflikt äußern.

Richter droht ein Ordnungsge­ld von 250 000 Euro an.

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Kämpft um den Erhalt zweier Bergahorne an ihrer Grundstück­sgrenze: Susanne Nack (58). Auf dem Nachbargru­ndstück wird ein Luxuswohnh­aus gebaut.

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