Die Tränen-Show des Obdachlosen-Zündlers
Haupttäter weint vor Gericht. Staatsanwalt: Das war versuchter Mord
Berlin – Sieben Flüchtlinge, die bundesweit für Entsetzen sorgten: Sie sollen in der Heiligen Nacht in Berlin versucht haben, einen schlafenden Obdachlosen anzuzünden – heimtückisch, grausam. Als Flammen loderten, stiegen sie in eine U-Bahn – feixend, unter Kapuzen versteckt.
Eine abscheuliche Tat, ein versuchter Mord. Davon geht die Anklage aus. Nun ging der Prozess an den Start. Gedränge im Saal, angespannt die Angeklagten. Sie sind 16 bis 21 Jahre alt. Fünf kamen allein nach Deutschland, sechs aus Syrien, einer aus Libyen. Einer heulte und schluchzte, als die Anklage verlesen wurde: Nour N. (21), der Zündler. Er gilt als Haupttäter.
Eine Tat vor laufenden Videokameras: Es ist 1.55 Uhr, als die Gruppe am 25. Dezember den U-Bahnhof Schönleinstraße (Kreuzberg) betritt. Sechs Minuten später werden einige der Männer auf den Schlafenden aufmerksam. Maciej B. (37) liegt auf einer Bank. Den Kopf auf den Rucksack gebettet, der in einer Plastiktüte steckt.
Nour N. soll als Rädelsführer erst ein Stück Papier, dann ein Taschentuch angezündet und am Kopf des ahnungslosen B. abgelegt haben. Dann sprangen sie lachend in eine U-Bahn.
Nour N., Mohammad M. (18), Khaled A. (18), Ayman S. (17), Mohamad Al-J. (19) und Bashar K. (16) hätten nicht vorsätzlich töten wollen, aber „sechs der Angeklagten nahmen billigend in Kauf, dass der Mann qualvoll verbrennen könnte“, so der Staatsanwalt. Eyad S. (17) wird unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen.
Der obdachlose Pole hatte ihnen nichts getan. Der Ankläger: „In der Heiligen Nacht waren kaum Läden oder Lokale geöffnet. Die Angeklagten haben sich wohl gelangweilt und sind auf dumme Gedanken gekommen.“Nur weil Fahrgäste beherzt eingriffen, B. weckten und die Flammen löschten, wurde Schlimmeres verhindert. Der Ankläger: „Sekunden später hätte es zu einem großen Feuer kommen können.“Experten haben das Szenario nachgestellt.
Viel Hickhack zum Prozessauftakt. Freitag soll es nun zu den Aussagen kommen. Der Anwalt von N. vorab: „Der Vorwurf ist eine Unterstellung.“