Bismarck muss die Jagd abblasen
Schleswig Gericht verbietet familieneigene „Jagd-Bordelle“
Die von Bismarcks kämpfen seit Jahren gegen das Verbot, eingezäunte Tiere im familieneigenen Sachsenwald jagen zu dürfen. Nun haben sie vor Gericht eine Niederlage erlitten.
Es geht um das Verbot von Jagdgattern. In solchen Gehegen werden Wildtiere gehalten, die von solventer Kundschaft abgeschossen werden können. Kritiker nennen sie „Jagd-Bordelle“. Seit 1999 ist deren Errichtung verboten, auch die Jagd darin ist untersagt. Der Bestandsschutz für die Areale lief 2014 aus.
Familie von Bismarck will das nicht akzeptieren. Seit 1871 wird im familieneigenen Sachsenwald so gejagt. Bei dem Verbot handelte sich um einen rechtswidrigen Eingriff in das Eigentum, so die Argumentation. Die Familie und ein weiterer Kläger legten Widerspruch ein. Sie wollten erreichen, dass in den Gehegen weiter gejagt werden darf. Letztlich handele es sich um eine entschädigungslose Enteignung, argumentierten die Kläger.
Stimmt nicht, so die Richter des Verwaltungsgericht Schleswig bei der Urteilsverkündung. Sie haben die Klage abgewiesen. Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit der einschlägigen Regelungen des Landesjagdgesetzes bestünden weder in formeller noch in materieller Hinsicht. Der Gesetzgeber habe eine zulässige und verhältnismäßige Inhaltsbestimmung der Eigentumsrechte vorgenommen.
Schleswig-Holsteins Umweltminister Robert Habeck (Grüne) begrüßte die Entscheidung: „Jagdgatter sind Überbleibsel aus dem Zeitalter des Feudalismus mit seinen Adelsprivilegien. Sie haben nichts mit moderner naturnaher Jagd zu tun. Sinn und Zweck ist nur, Wild einzupferchen, um möglichst viele Tiere zu töten. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass alle sich an das Gesetz halten müssen. Gut, dass das Gericht das bestätigt.“
Es ist möglich, dass der Rechtsstreit in die nächste Instanz geht.