Umweltschützer drohen Diesel-Fahrern
BUND und Nabu fordern ein Fahrverbot in der Innenstadt
In Hamburg herrscht weiterhin dicke Luft. Ende Juni will der Senat seinen neuen Luftreinhalteplan verabschieden, doch die Naturschutzverbände BUND und Nabu sind mit den darin vorgeschlagenen Maßnahmen alles andere als zufrieden. Sie fordern ein Diesel-Fahrverbot in der Innenstadt, Tempolimits sowie Landstromnutzung für Schiffe.
Geht es nach BUND und Nabu, muss der Senat noch mal nachsitzen und den Plan für saubere Luft in der Stadt überarbeiten: „Statt einen tauglichen Luftreinhalteplan mit wirkungsvollen Gegenmaßnahmen vorzustellen, präsentiert der Senat einen reinen Klageabwendungsplan“, sagt Malte Siegert, Umweltpolitik-Leiter vom Nabu.
Der BUND hatte 2014 erfolgreich vor Gericht erwirkt, dass der Senat einen neuen Luftreinhalteplan vorlegen und nachbessern muss.
Die Verbände kritisieren, dass mit dem neuen Plan die Grenzwerte für Stickstoffdioxid in einigen Hamburger Stadtteilen erst im Jahr 2025 eingehalten werden sollen. Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg, fordert eine Einhaltung bis 2020.
Außerdem seien die Modellrechnungen des neuen Plans zweifelhaft, da für die Ermittlung des realen Stickoxidausstoßes von Dieselfahrzeugen der Klasse Euro 4 und 5 nicht die korrekten Zahlen berücksichtigt worden seien. BUND und Nabu fordern vom Senat großflächige Luftreinhaltezonen. Innerhalb des gesamten Rings 2, also dem Innenstadtbereich, sollen Dieselfahrzeuge ohne die Abgasnorm 6 ein Durchfahrtverbot erhalten.
Auch die Höhe der Parkgebühren soll angezogen werden, damit mehr Menschen auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen. Zudem soll für Kreuzfahrtund Containerschiffe im Hafen eine verbindliche Landstromnutzung gelten.
Umweltsenator Jens Kerstan (Grüne) sieht ein Diesel-Fahrverbot nur auf Teilstrecken der MaxBrauer-Allee und der Stresemannstraße in Altona vor.
„Wir gehen davon aus, dass der Plan den Vorgaben des Gerichts entspricht“, hieß es gestern von der Umweltbehörde. Der BUND will sich eine erneute Klage vor Gericht vorbehalten.