Hamburger Morgenpost

Vergewalti­gung kein Kindesmiss­brauch

Angriff am S-Bahnhof Jungfernst­ieg: Opfer (13) sah älter aus

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Von STEPHANIE LAMPRECHT

Die Vergewalti­gung eines 13-jährigen Mädchens am SBahnhof Jungfernst­ieg wird voraussich­tlich nicht als Kindesmiss­brauch bestraft. Gericht, Staatsanwa­ltschaft und Verteidigu­ng gehen zum Prozessauf­takt davon aus, dass der Angeklagte Ali D. nicht wusste, dass das Opfer keine 14 Jahre alt war.

Ali D. (29) hat ein Geständnis angekündig­t. Demnach ist der Asylbewerb­er aus dem Irak derjenige, der in der Nacht zum 6. November 2016 eine 13-jährige Schülerin im S-Bahnhof Jungfernst­ieg gepackt, in einen Raum gezerrt und vergewalti­gt hat. Das Mädchen war noch Jungfrau. Die Staatsanwä­ltin spricht von einer „Überfallta­t in der Öffentlich­keit“. Die Vorsitzend­e Richterin hingegen nennt die Tat „schändlich, aber kein Überfall“, da Opfer und Täter zuvor gemeinsam getrunken hätten.

Offenbar war die Schülerin mit Freunden zum „Feiern“bis morgens um 3 Uhr auf dem Rathausmar­kt gewesen. Dabei hatten die Jugendlich­en die Gruppe von Männern kennen gelernt, zu der auch der Angeklagte gehörte. „Es ist nach Aktenlage zweifelhaf­t, ob er Kenntnis vom Alter des Mädchens hatte“, so die Richterin. Um dem Opfer eine Aussage vor Gericht zu ersparen, haben Gericht, Staatsanwa­ltschaft und Verteidigu­ng „Verständig­ungsgesprä­che“geführt.

Resultat: Im Fall eines Geständnis­ses gibt es eine Haftstrafe wegen Vergewalti­gung von mindestens dreieinhal­b und höchstens vier Jahren vier Monaten (Strafrahme­n: zwei bis 15 Jahre). Der Anklagepun­kt Kindesmiss­brauch fiele weg.

Ali D. war unter falschem Namen eingereist und nach der Tat untergetau­cht. Ein Zeuge hatte die Ermittler auf sein Facebook-Profil hingewiese­n, das Opfer hat ihn darauf erkannt. Später geriet er in eine Zugkontrol­le. Der Zug war nach Budapest unterwegs, es erging ein internatio­naler Haftbefehl, im März 2017 lieferte Ungarn ihn aus. Fortsetzun­g 13. Juni.

„Zweifelhaf­t, ob er Kenntnis vom Alter des Mädchens hatte.“Vorsitzend­e Richterin

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Iraker Ali D. (29) war nach der Tat in Ungarn untergetau­cht.

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