13-Jährige sah älter aus: Gericht wertet Tat als Vergewaltigung, nicht als Kindesmissbrauch
Im Prozess um die Vergewaltigung eines 13-jährigen Mädchens am S-Bahnhof Jungfernstieg hat der Angeklagte Ali D., Vater zweier Kinder (2/8), ein Geständnis abgelegt.
Über seinen Verteidiger erklärte der Asylbewerber (37) aus dem Irak, dass er in der Nacht zum 6. November 2016 mit Bekannten aus der Erstaufnahme auf dem Rathausmarkt war und Alkohol getrunken habe. Sie hätten eine Gruppe von drei Mädchen angesprochen und er habe sich mit dem späteren Opfer unterhalten: „Die Verständigung war schwierig. Dass sie erst 13 Jahre alt ist, war mir nicht bewusst. Ich dachte, sie sei älter.“
Er sei Alkohol nicht gewohnt, heißt es in der Erklärung. Allerdings haben Zeugen ausgesagt, dass der Angeklagte in der Flüchtlingsunterkunft als „der besoffene Ali“bekannt war.
An die Vergewaltigung in einem leerstehenden Raum im S-Bahnhof Jungfernstieg will Ali D. sich nicht mehr genau erinnern: „Ich möchte aber die volle Verantwortung übernehmen. Es tut mir sehr leid, was ich dem Mädchen angetan habe.“
Der Anwalt des Mädchens fragte, ob die Ehefrau des Angeklagten von dem Verfahren wisse und was sie dazu sage. Der Verteidiger erklärte, dass sein Mandant sich dazu nicht äußern werde.
Eine Einigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung ist gescheitert. Die Staatsanwaltschaft hat das Angebot des Gerichtes von maximal drei Jahren und neun Monaten Haft als Strafe für die Vergewaltigung als zu niedrig abgelehnt.
Der ursprünglich zusätzliche Vorwurf des Kindesmissbrauchs wurde fallengelassen, da der Angeklagte nicht wusste, dass sein Opfer noch ein Kind war. Der Anwalt des Mädchens hat dem zugestimmt. Fortsetzung heute.
„Dass sie erst 13 Jahre alt war, war mir nicht bewusst.“Angeklagter Ali D.