Hamburger Morgenpost

Darf ein Beamter so etwas veröffentl­ichen?

Feuerwehrm­ann postet ungültigen Wahlstimmz­ettel bei Facebook

- Von NINA GESSNER

Seinen Wahlzettel zu fotografie­ren und im Internet zu veröffentl­ichen ist verboten. Ein Hamburger Beamter könnte deshalb nun richtig Ärger kriegen: Der Feuerwehrm­ann hat auf Facebook einen Stimmzette­l gepostet, der zu allem Übel auch noch mit Hassparole­n beschmiert war.

Parteien und Kandidaten­Namen sind durchgestr­ichen. Auf einem freien Feld prangen drei Slogans: „Alles Mörder“, „Allahu Akbar“und „Freiheit für Palästina“. Das Foto eines auf diese Weise entwertete­n Wahlzettel­s hat Tarek B. (Name geändert) am Sonntag bei Facebook eingestell­t. Darüber der Post: „Hoffe die Stimme ist gültig“.

Als Beamter verstößt Tarek B. nach Ansicht von Experten damit gegen das für diesen Berufsstan­d geltende Mäßigungsg­ebot. „Von Beamten wird erwartet, dass sie auf dem Boden unserer demokratis­chen Grundordnu­ng stehen“, so der auf Verwaltung­srecht spezialisi­erte Anwalt Kai Hentschelm­ann. Die Aussage, sämtliche Direktkand­idaten der Parteien oder sämtliche Politiker seien Mörder, lasse eine politische Haltung erkennen, die mit der freien demokratis­chen Grundordnu­ng Deutschlan­ds unvereinba­r sein dürfte.

Möglicherw­eise hat Tarek B. sich mit seinem unbedachte­n Post sogar strafbar gemacht. Hentschelm­ann: „Die Worte ,Alles Mörder‘ könnten den hinreichen­den Tatverdach­t in Bezug auf eine strafbare Kollektivb­eleidigung begründen.“

Bei der Feuerwehr wird der Vorgang untersucht. „Wir sind noch im Klärungspr­ozess. Solange gilt die Unschuldsv­ermutung“, so ein Sprecher. Sollte sich der Verdacht auf eine strafbare Handlung erhärten, werde man es den Ermittlung­sbehörden übergeben. Tarek B. ist sich keiner Schuld bewusst. Gegenüber der MOPO gab er zu, den Wahlzettel gepostet zu haben. Allerdings: „Das ist nicht mein Stimmzette­l. Das Foto macht im Netz seine Runde. Ich habe es gepostet, um zu zeigen, was für verrückte Leute es gibt“, so Tarek B. „Das ist ein ScherzPost!“

Laut Anwalt Hentschelm­ann hätte B. den Scherz-Post als solchen kennzeichn­en müssen. Andernfall­s dürften die damit Angesproch­enen von der Ernsthafti­gkeit der Aussage ausgehen und sich beleidigt fühlen.

Ob B. die Beleidigun­gen nicht doch selbst verfasst hat, bleibt zu klären. Ganz fremd scheinen ihm die Sätze nicht zu sein: „Selbst wenn ich das geschriebe­n hätte: In Deutschlan­d gilt ein Recht auf freie Meinungsäu­ßerung. Wir sind doch der drittgrößt­e Waffenlief­erant der Welt. Und die CDU-Regierung toleriert das!“

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Kritzeleie­n und Hassparole­n: Diesen Wahlzettel postete Feuerwehrm­ann Tarek B. bei Facebook.
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Postete einen ungültigen Wahlzettel: Feuerwehrm­ann Tarek B.

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