Darf ein Beamter so etwas veröffentlichen?
Feuerwehrmann postet ungültigen Wahlstimmzettel bei Facebook
Seinen Wahlzettel zu fotografieren und im Internet zu veröffentlichen ist verboten. Ein Hamburger Beamter könnte deshalb nun richtig Ärger kriegen: Der Feuerwehrmann hat auf Facebook einen Stimmzettel gepostet, der zu allem Übel auch noch mit Hassparolen beschmiert war.
Parteien und KandidatenNamen sind durchgestrichen. Auf einem freien Feld prangen drei Slogans: „Alles Mörder“, „Allahu Akbar“und „Freiheit für Palästina“. Das Foto eines auf diese Weise entwerteten Wahlzettels hat Tarek B. (Name geändert) am Sonntag bei Facebook eingestellt. Darüber der Post: „Hoffe die Stimme ist gültig“.
Als Beamter verstößt Tarek B. nach Ansicht von Experten damit gegen das für diesen Berufsstand geltende Mäßigungsgebot. „Von Beamten wird erwartet, dass sie auf dem Boden unserer demokratischen Grundordnung stehen“, so der auf Verwaltungsrecht spezialisierte Anwalt Kai Hentschelmann. Die Aussage, sämtliche Direktkandidaten der Parteien oder sämtliche Politiker seien Mörder, lasse eine politische Haltung erkennen, die mit der freien demokratischen Grundordnung Deutschlands unvereinbar sein dürfte.
Möglicherweise hat Tarek B. sich mit seinem unbedachten Post sogar strafbar gemacht. Hentschelmann: „Die Worte ,Alles Mörder‘ könnten den hinreichenden Tatverdacht in Bezug auf eine strafbare Kollektivbeleidigung begründen.“
Bei der Feuerwehr wird der Vorgang untersucht. „Wir sind noch im Klärungsprozess. Solange gilt die Unschuldsvermutung“, so ein Sprecher. Sollte sich der Verdacht auf eine strafbare Handlung erhärten, werde man es den Ermittlungsbehörden übergeben. Tarek B. ist sich keiner Schuld bewusst. Gegenüber der MOPO gab er zu, den Wahlzettel gepostet zu haben. Allerdings: „Das ist nicht mein Stimmzettel. Das Foto macht im Netz seine Runde. Ich habe es gepostet, um zu zeigen, was für verrückte Leute es gibt“, so Tarek B. „Das ist ein ScherzPost!“
Laut Anwalt Hentschelmann hätte B. den Scherz-Post als solchen kennzeichnen müssen. Andernfalls dürften die damit Angesprochenen von der Ernsthaftigkeit der Aussage ausgehen und sich beleidigt fühlen.
Ob B. die Beleidigungen nicht doch selbst verfasst hat, bleibt zu klären. Ganz fremd scheinen ihm die Sätze nicht zu sein: „Selbst wenn ich das geschrieben hätte: In Deutschland gilt ein Recht auf freie Meinungsäußerung. Wir sind doch der drittgrößte Waffenlieferant der Welt. Und die CDU-Regierung toleriert das!“