Uhlenhorst
Güteverhandlung vor Gericht gescheitert. Jetzt droht die Fällung
Von STEPHANIE LAMPRECHT
Zwei Ahornbäume, die einem Luxusneubau im Weg stehen, sorgen für Zoff auf der Uhlenhorst: Bei nächtlichen Attacken setzten Unbekannte den Bäumen mit Äxten und Sägen zu, Baumbesitzerin Susanne Nack konterte mit Videoüberwachung. Jetzt landete der Baumkrieg vor dem Zivilgericht – und der Richter ließ bereits eine erste Einschätzung durchblicken.
Eigentlich sollte auch der Geschäftsführer der Sylter Baufirma FSG Grundstücksgesellschaft, die den Neubau im Hofweg 55 plant, persönlich zum Gütetermin im Zivilgericht erscheinen. Doch der Bauherr ließ ausrichten, dass er krank sei. Er schickte seinen Anwalt Dr. Peter Oberthür, der als renommiertester Bau-Anwalt Deutschlands gilt.
Der Verdacht, dass seine Mandantschaft etwas mit den nächtlichen Axt-Attacken auf die zwei 60 Jahre alten Ahornbäume direkt an der Grenze zur Baustelle zu tun hat, liegt nahe – oder wie der Richter es mit feiner Ironie ausdrückte: „Dass die beiden Bäume angesägt wurden, ist für das Bauvorhaben zumindest nicht hinderlich.“Aber darf ein Investor für solche Methoden auch noch belohnt werden?
Die Wurzeln der angesägten Bäume verhindern derzeit den Bau der Tiefgarage für die acht Apartments: „Ohne Stellplatz bekommt man am Hofweg aber keine Wohnung verkauft“, stellt Anwalt Oberthür klar. Er nennt die 22 Meter hohen Bäume „Stangenholz, schief und krumm“. Außerdem würden die Äste bis auf die Balkone ragen. Sprich: Die Bäume vermasseln das Geschäft.
Bisher sah es nicht gut aus für den Investor. Der Bezirk hat den Antrag auf Baumfällung zwei Mal abgelehnt, das Landgericht stoppte die Baggerarbeiten an der Grundstücksgrenze per einstweiliger Verfügung, die Kripo ermittelt.
Doch im Gütetermin zeichnet sich eine Wende ab. Anwalt Oberthür bietet im Namen seiner Mandantschaft „drei, vier, fünf “neue Bäume an, jeder zehn Meter hoch. Außerdem soll die Abluft der Tiefgarage nicht mehr auf das Nachbargrundstück gepustet werden.
Susanne Nack lehnt das Angebot sofort ab, zu tief sitzt der Zorn über das illegale Vorgehen gegen ihre Bäume: „Mit so jemandem kann man sich doch nicht einigen“, sagt sie am Rande des Prozesses. Doch der Richter dämpft ihre Hoffnung, die alten Bäume zu retten: „Es handelt sich um ein Grundstück in der Großstadt, da gibt es keinen Anspruch darauf, jeden Grenzbaum zu erhalten.“
Die Güteverhandlung ist vorerst gescheitert. Urteil am 27. Oktober.
„Mit so jemandem kann man sich doch nicht einigen!“Susanne Nack, Baumbesitzerin