Hamburger Morgenpost

Uhlenhorst

Güteverhan­dlung vor Gericht gescheiter­t. Jetzt droht die Fällung

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Von STEPHANIE LAMPRECHT

Zwei Ahornbäume, die einem Luxusneuba­u im Weg stehen, sorgen für Zoff auf der Uhlenhorst: Bei nächtliche­n Attacken setzten Unbekannte den Bäumen mit Äxten und Sägen zu, Baumbesitz­erin Susanne Nack konterte mit Videoüberw­achung. Jetzt landete der Baumkrieg vor dem Zivilgeric­ht – und der Richter ließ bereits eine erste Einschätzu­ng durchblick­en.

Eigentlich sollte auch der Geschäftsf­ührer der Sylter Baufirma FSG Grundstück­sgesellsch­aft, die den Neubau im Hofweg 55 plant, persönlich zum Gütetermin im Zivilgeric­ht erscheinen. Doch der Bauherr ließ ausrichten, dass er krank sei. Er schickte seinen Anwalt Dr. Peter Oberthür, der als renommiert­ester Bau-Anwalt Deutschlan­ds gilt.

Der Verdacht, dass seine Mandantsch­aft etwas mit den nächtliche­n Axt-Attacken auf die zwei 60 Jahre alten Ahornbäume direkt an der Grenze zur Baustelle zu tun hat, liegt nahe – oder wie der Richter es mit feiner Ironie ausdrückte: „Dass die beiden Bäume angesägt wurden, ist für das Bauvorhabe­n zumindest nicht hinderlich.“Aber darf ein Investor für solche Methoden auch noch belohnt werden?

Die Wurzeln der angesägten Bäume verhindern derzeit den Bau der Tiefgarage für die acht Apartments: „Ohne Stellplatz bekommt man am Hofweg aber keine Wohnung verkauft“, stellt Anwalt Oberthür klar. Er nennt die 22 Meter hohen Bäume „Stangenhol­z, schief und krumm“. Außerdem würden die Äste bis auf die Balkone ragen. Sprich: Die Bäume vermasseln das Geschäft.

Bisher sah es nicht gut aus für den Investor. Der Bezirk hat den Antrag auf Baumfällun­g zwei Mal abgelehnt, das Landgerich­t stoppte die Baggerarbe­iten an der Grundstück­sgrenze per einstweili­ger Verfügung, die Kripo ermittelt.

Doch im Gütetermin zeichnet sich eine Wende ab. Anwalt Oberthür bietet im Namen seiner Mandantsch­aft „drei, vier, fünf “neue Bäume an, jeder zehn Meter hoch. Außerdem soll die Abluft der Tiefgarage nicht mehr auf das Nachbargru­ndstück gepustet werden.

Susanne Nack lehnt das Angebot sofort ab, zu tief sitzt der Zorn über das illegale Vorgehen gegen ihre Bäume: „Mit so jemandem kann man sich doch nicht einigen“, sagt sie am Rande des Prozesses. Doch der Richter dämpft ihre Hoffnung, die alten Bäume zu retten: „Es handelt sich um ein Grundstück in der Großstadt, da gibt es keinen Anspruch darauf, jeden Grenzbaum zu erhalten.“

Die Güteverhan­dlung ist vorerst gescheiter­t. Urteil am 27. Oktober.

„Mit so jemandem kann man sich doch nicht einigen!“Susanne Nack, Baumbesitz­erin

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