Der Flaschenwerfer mit der weißen Weste
Berhem Ü. soll 15 Buddeln auf Polizisten geschmissen und einen Taxifahrer verprügelt haben
Er soll 15 Glasflaschen auf Polizisten geworfen haben: Seit gestern steht Berhem Ü. vor dem Hamburger Amtsgericht. Dem 24-jährigen Deutschen werden schwerer Landfriedensbruch, versuchte gefährliche Körperverletzung und der tätliche Angriff auf Vollstreckungsbeamte während des G20Gipfels vorgeworfen.
Berhem Ü. hat sich schick gemacht für den Prozess. In blütenweißem Hemd nimmt der seit drei Monaten in UHaft sitzende Angeklagte im Gerichtssaal Platz. Mit unbewegter Miene lauscht er der Staatsanwältin, die Szenen aus der Nacht vom 8. auf den 9. Juli beschreibt: Wie Berhem Ü. während des G20Gipfels andere Demonstranten aufforderte, „die Bullen anzugreifen“. Wie er an verschiedenen Ecken in der Schanze auftauchte, um „mit erheblicher Wucht“Flaschen auf die Polizisten zu werfen. Wie er schließlich eine gelbe Mülltonne zur Barrikade umfunktionierte und vergeblich versuchte, sie zu entzünden. Die Anklage stützt sich dabei im Wesentlichen auf Video-Aufnahmen der Polizei.
Die Staatsanwältin klagte Ü. wegen eines weiteren Vorfalls an, der sich am 19. März auf der Reeperbahn zugetragen haben soll: Ü. soll einen Taxifahrer geschlagen und getreten haben, als der Ü. und dessen Freunde aus dem Taxi geworfen hatte – aus Sorge, jemand könnte sich übergeben.
Der Verteidiger beantragte die Aussetzung des Verfahrens, da die Staatsanwältin zu Prozessbeginn neues Video-Beweismaterial der Polizei vorlegte, das nun gesichtet werden müsse. Darüber hinaus wies der Anwalt darauf hin, dass auch aus den bisherigen Aufnahmen nicht erkennbar sei, warum es sich bei der maskierten Person um den Angeklagten handeln soll – zumal die Bilder mehrere Personen mit gleicher Kleidung (Sturmhaube, schwarze Hose mit hellem Seitenstreifen) zeigten. Außerdem ist der angebliche Berhem Ü. auf den Bildern mal mit einer Sturmhaube zu sehen, die nur an den Augen Löcher hat, mal mit einer, die auch am Mund eine Öffnung hat. „Es liegt nahe, dass es sich hier um zwei verschiedene Personen handelt“, so der Anwalt. Das Gericht unterbrach das Verfahren. Fortsetzung am 25. Oktober.