Deilmann-Schwestern vor Gericht
Reeder-Töchter sollen Vermögenswerte verschoben haben, um die Erbschaftsteuer zu umgehen
Vor Gericht sind sie bald Dauer-Gäste: Die Deilmann-Zwillinge Gisa und Hedda (50) durften gestern schon wieder auf der Anklagebank Platz nehmen. Nur einen Tag nachdem ihr Veruntreuungsprozess zu Ende gegangen war, begann das Verfahren wegen Steuerbetrugs. Ein Vorwurf, der sie schon einmal vor Gericht gebracht hatte. Im Juni 2016 hatte das Landgericht Lübeck die „Traumschiff“-Erbinnen zu Haftstrafen von jeweils zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Nach Überzeugung der Richter sollen die Schwestern versucht haben, Teile des Erbes ihres 2003 verstorbenen Vaters Peter Deilmann noch vor dem Insolvenzantrag der Reederei innerhalb der Familie zu verschieben, um sie dadurch vor dem Zugriff der Gläubiger zu schützen. Außerdem sollen sie gegenüber dem Finanzamt bewusst falsche Angaben gemacht haben, um weniger Erbschaftsteuer zahlen zu müssen. Die Gesellschaften der DeilmannSchwestern hatten 2009 Insolvenz beantragt.
Der Bundesgerichtshof hatte dieses Urteil im März 2017 allerdings wieder aufgehoben. Begründung: Das Landgericht hatte die tatsächliche Höhe der Erbschaft nicht ausreichend überprüft. Genau darum geht es nun in dem aktuellen Verfahren. Neben Gisa und Hedda Deilmann stehen auch ihre Mutter und ein Anwalt als Mittäter vor Gericht.
Am Dienstag waren die Zwillinge wegen nicht gezahlter Sozialversicherungsbeiträge an 400 Angestellte zu einem Jahr und zwei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. In ihren Geständnissen hatten sie sich als „überfordert“von den Unternehmensstrukturen dargestellt und „gutgläubig“gegenüber ihren Beratern. Diese Argumente werden bei dem Steuerprozess wohl nicht mehr ziehen.