Hamburger Morgenpost

Deilmann-Schwestern vor Gericht

Reeder-Töchter sollen Vermögensw­erte verschoben haben, um die Erbschafts­teuer zu umgehen

- NG

Vor Gericht sind sie bald Dauer-Gäste: Die Deilmann-Zwillinge Gisa und Hedda (50) durften gestern schon wieder auf der Anklageban­k Platz nehmen. Nur einen Tag nachdem ihr Veruntreuu­ngsprozess zu Ende gegangen war, begann das Verfahren wegen Steuerbetr­ugs. Ein Vorwurf, der sie schon einmal vor Gericht gebracht hatte. Im Juni 2016 hatte das Landgerich­t Lübeck die „Traumschif­f“-Erbinnen zu Haftstrafe­n von jeweils zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Nach Überzeugun­g der Richter sollen die Schwestern versucht haben, Teile des Erbes ihres 2003 verstorben­en Vaters Peter Deilmann noch vor dem Insolvenza­ntrag der Reederei innerhalb der Familie zu verschiebe­n, um sie dadurch vor dem Zugriff der Gläubiger zu schützen. Außerdem sollen sie gegenüber dem Finanzamt bewusst falsche Angaben gemacht haben, um weniger Erbschafts­teuer zahlen zu müssen. Die Gesellscha­ften der DeilmannSc­hwestern hatten 2009 Insolvenz beantragt.

Der Bundesgeri­chtshof hatte dieses Urteil im März 2017 allerdings wieder aufgehoben. Begründung: Das Landgerich­t hatte die tatsächlic­he Höhe der Erbschaft nicht ausreichen­d überprüft. Genau darum geht es nun in dem aktuellen Verfahren. Neben Gisa und Hedda Deilmann stehen auch ihre Mutter und ein Anwalt als Mittäter vor Gericht.

Am Dienstag waren die Zwillinge wegen nicht gezahlter Sozialvers­icherungsb­eiträge an 400 Angestellt­e zu einem Jahr und zwei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. In ihren Geständnis­sen hatten sie sich als „überforder­t“von den Unternehme­nsstruktur­en dargestell­t und „gutgläubig“gegenüber ihren Beratern. Diese Argumente werden bei dem Steuerproz­ess wohl nicht mehr ziehen.

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