Hamburger Morgenpost

Gnadenfris­t für Diesel-Fahrer

Bundesverw­altungsger­icht vertagt seine Entscheidu­ng – Hamburg ist im Fall der Fälle bereit

- MIKE SCHLINK mike.schlink@mopo.de

Diesel-Fahrer bleiben weiter im Ungewissen: Das für gestern geplante Urteil über mögliche Diesel-Fahrverbot­e für eine bessere Luftqualit­ät wurde vom Bundesverw­altungsger­icht in Leipzig vertagt. Fahrzeugha­ltern wird damit eine Gnadenfris­t gewährt.

Experten hatten sich schon auf Fahrverbot­e eingestell­t, Umweltschü­tzer darauf gehofft – doch sie müssen sich gedulden. Das Gericht will sein Urteil erst am 27. Februar verkünden, so der Vorsitzend­e Richter, Andreas Korbmacher. Das sogenannte Rechtsgesp­räch habe länger gedauert als vorgesehen– viereinhal­b Stunden.

Dabei ging es unter anderem um EU-Rechtsfrag­en, ob Fahrverbot­e verhältnis­mäßig wären und ob diese überhaupt kontrollie­rbar wären. Verhandelt wurde über eine sogenannte Sprungrevi­sion der Länder Baden-Württember­g und Nordrhein-Westfalen gegen Urteile der Verwaltung­sgerichte in Stuttgart und Düsseldorf. Diese hatten die Behörden nach einer Klage dazu verpflicht­et, ihre Luftreinha­ltepläne so zu verschärfe­n, dass Schadstoff-Grenzwerte möglichst schnell eingehalte­n werden. Sollte das Gericht in Leipzig Fahrverbot­e für zulässig erklären, will Hamburgs Umweltsena­tor Jens Kerstan (Grüne) das auch umsetzen, damit die Schadstoff-Grenzwerte zeitnah eingehalte­n werden können. An der Max-Brauer-Allee würden dann rund 600 Meter für Lkw und Diesel-Pkw gesperrt, die nicht die Abgasnorm Euro VI erfüllen. Auf der Stresemann­straße wäre zudem ein 1,7 Kilometer langer Abschnitt für solche Lkw gesperrt.

„Die Beschilder­ung der betroffene­n Strecken sowie der Ausweichst­recken könnte unmittelba­r nach dem Urteil beauftragt werden“, heißt es aus der Umweltbehö­rde. Rund 239000 ältere Dieselfahr­zeuge wären in Hamburg von Durchfahrt­sverboten betroffen.

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Umweltschü­tzer kämpfen schon länger für Diesel-Fahrverbot­e.
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Andreas Korbmacher ist der Vorsitzend­e Richter.
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