Gnadenfrist für Diesel-Fahrer
Bundesverwaltungsgericht vertagt seine Entscheidung – Hamburg ist im Fall der Fälle bereit
Diesel-Fahrer bleiben weiter im Ungewissen: Das für gestern geplante Urteil über mögliche Diesel-Fahrverbote für eine bessere Luftqualität wurde vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vertagt. Fahrzeughaltern wird damit eine Gnadenfrist gewährt.
Experten hatten sich schon auf Fahrverbote eingestellt, Umweltschützer darauf gehofft – doch sie müssen sich gedulden. Das Gericht will sein Urteil erst am 27. Februar verkünden, so der Vorsitzende Richter, Andreas Korbmacher. Das sogenannte Rechtsgespräch habe länger gedauert als vorgesehen– viereinhalb Stunden.
Dabei ging es unter anderem um EU-Rechtsfragen, ob Fahrverbote verhältnismäßig wären und ob diese überhaupt kontrollierbar wären. Verhandelt wurde über eine sogenannte Sprungrevision der Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gegen Urteile der Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Düsseldorf. Diese hatten die Behörden nach einer Klage dazu verpflichtet, ihre Luftreinhaltepläne so zu verschärfen, dass Schadstoff-Grenzwerte möglichst schnell eingehalten werden. Sollte das Gericht in Leipzig Fahrverbote für zulässig erklären, will Hamburgs Umweltsenator Jens Kerstan (Grüne) das auch umsetzen, damit die Schadstoff-Grenzwerte zeitnah eingehalten werden können. An der Max-Brauer-Allee würden dann rund 600 Meter für Lkw und Diesel-Pkw gesperrt, die nicht die Abgasnorm Euro VI erfüllen. Auf der Stresemannstraße wäre zudem ein 1,7 Kilometer langer Abschnitt für solche Lkw gesperrt.
„Die Beschilderung der betroffenen Strecken sowie der Ausweichstrecken könnte unmittelbar nach dem Urteil beauftragt werden“, heißt es aus der Umweltbehörde. Rund 239000 ältere Dieselfahrzeuge wären in Hamburg von Durchfahrtsverboten betroffen.