Lebenslange Haft für Barmbek-Killer Ahmad Alhaw stach wahllos um sich, tötete einen Mann. Gericht stellt besondere Schwere der Schuld fest
Im religiösen Wahn stach er im vergangenen Juli wahllos auf Kunden des „Edeka“-Supermarkts an der Fuhlsbüttler Straße (Barmbek) ein – ein Mensch starb, sechs wurden teils schwer verletzt. Jetzt wurde der Messerstecher von Barmbek zu lebenslanger Haft verurteilt.
Ohne jegliche Regung und mit starrem Gesichtsausdruck ließ Ahmad Alhaw (28) die Urteilsverkündung über sich ergehen. Das Hanseatische Oberlandesgericht sprach den Palästinenser des Mordes, des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung in sechs Fällen schuldig. Es bestehe eine besondere Schwere der Schuld – damit ist eine Haftentlassung nach 15 Jahren (lebenslängliche Freiheitsstrafe) zwar möglich, aber eher unwahrscheinlich.
Während der Tat am 28. Juli 2017 in Barmbek hatte Ahmad Alhaw immer wieder „Allahu akbar“(Gott ist groß) gerufen. Er verstand sich als IS-Kämpfer, dessen vorrangiges Ziel das wahllose Töten von „Ungläubigen“, also Menschen ohne islamischen Glauben ist. Zur Terrororganisation „Islamischer Staat“(IS) hatte Ahmad Alhaw allerdings keinen Kontakt, er handelte als Einzeltäter. Darum wurde er auch nicht wegen Terrorismus angeklagt.
Der 28-Jährige hatte sich nach der Ablehnung seines Asylantrages in Deutschland zurückgewiesen gefühlt und sich im Stillen radikalisiert.
In seiner instabilen persönlichen Situation habe er sich durch die „Propaganda des ,IS‘ instrumentalisieren lassen“, erklärte Richter Sakuth. Trotz der schrecklichen Bilanz der Tat habe er sein Ziel, die Gesellschaft in Muslime und „Ungläubige“zu spalten, nicht erreicht, so der Vorsitzende Richter weiter. Mehrere Passanten, darunter auch Muslime, hatten den Attentäter kurz nach der Tat gestoppt und die Opfer versorgt.
Der Verteidiger von Ahmad Alhaw sagte nach der Urteilsverkündung, dass sein Mandant ein intelligenter Mensch sei, dessen Zurückweisung durch den Staat eine Perspektivlosigkeit in ihm ausgelöst habe. Dies habe seine Radikalisierung begünstigt, sei jedoch natürlich keine Entschuldigung für solch eine Tat.