Hamburger Morgenpost

Raser-Urteil aufgehoben

Hoffnung auf mildere Strafe

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KARLSRUHE – Das bundesweit erste Mordurteil gegen Raser ist aufgehoben: Der Bundesgeri­chtshof (BGH) gab gestern in Karlsruhe der Revision zweier Männer statt, die nach einem illegalen Autorennen vom Landgerich­t Berlin zu lebenslang­en Haftstrafe­n wegen Mordes verurteilt worden waren.

Die beiden damals 24 und 26 Jahre alten Männer waren in der Nacht zum 1. Februar 2016 auf dem Kurfürsten­damm mit bis zu 170 km/h unterwegs, rasten über elf Kreuzungen mit mehreren roten Ampeln und fuhren dabei einen Mann tot.

Aus Sicht des Landgerich­ts haben die Raser den Tod anderer billigend in Kauf genommen, um zu gewinnen. Die beiden hätten „mittätersc­haftlich und mit bedingtem Vorsatz“gehandelt und das Auto dabei als Mordwaffe genutzt. Der BGH sieht den Vorsatz – er ist Voraussetz­ung für ein Mordurteil – vom Landgerich­t nicht belegt. Er wies die Sache zur Neuverhand­lung an eine andere Kammer des Landgerich­ts zurück.

Die beiden Raser können nun auf eine wesentlich mildere Strafe hoffen. Bei einer fahrlässig­en Tötung reicht der Rahmen von einer Geldstrafe bis zu fünf Jahren Haft.

Ein Freibrief für Raser ist das BGH-Urteil allerdings nicht: Raser können weiterhin als Mörder verurteilt werden. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Auch können Teilnehmer an Autorennen neuerdings mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden.

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