Raser-Urteil aufgehoben
Hoffnung auf mildere Strafe
KARLSRUHE – Das bundesweit erste Mordurteil gegen Raser ist aufgehoben: Der Bundesgerichtshof (BGH) gab gestern in Karlsruhe der Revision zweier Männer statt, die nach einem illegalen Autorennen vom Landgericht Berlin zu lebenslangen Haftstrafen wegen Mordes verurteilt worden waren.
Die beiden damals 24 und 26 Jahre alten Männer waren in der Nacht zum 1. Februar 2016 auf dem Kurfürstendamm mit bis zu 170 km/h unterwegs, rasten über elf Kreuzungen mit mehreren roten Ampeln und fuhren dabei einen Mann tot.
Aus Sicht des Landgerichts haben die Raser den Tod anderer billigend in Kauf genommen, um zu gewinnen. Die beiden hätten „mittäterschaftlich und mit bedingtem Vorsatz“gehandelt und das Auto dabei als Mordwaffe genutzt. Der BGH sieht den Vorsatz – er ist Voraussetzung für ein Mordurteil – vom Landgericht nicht belegt. Er wies die Sache zur Neuverhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts zurück.
Die beiden Raser können nun auf eine wesentlich mildere Strafe hoffen. Bei einer fahrlässigen Tötung reicht der Rahmen von einer Geldstrafe bis zu fünf Jahren Haft.
Ein Freibrief für Raser ist das BGH-Urteil allerdings nicht: Raser können weiterhin als Mörder verurteilt werden. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Auch können Teilnehmer an Autorennen neuerdings mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden.