Hamburger Morgenpost

Fünf beliebte Irrtümer von Autofahrer­n

- Von wegen, Hupen ist so gut wie nie erlaubt

Im Lauf der Jahre seit der Führersche­inprüfung schleifen sich so manche Dinge ein – auch Fehler oder Halbwissen über die Verkehrsre­geln. Die Berufsgeno­ssenschaft Energie Textil Elektro Medienerze­ugnisse (BG ETEM) räumt in ihrer aktuellen Versichert­enzeitschr­ift „Impuls“mit fünf populären Irrtümern auf.

So denken viele Autofahrer, dass das Rechtsüber­holen auf der Autobahn grundsätzl­ich verboten ist. Stimmt aber nicht: Steht der Verkehr auf der linken Spur oder ist er höchstens 60 km/h schnell, darf nämlich sehr wohl rechts überholt werden. Allerdings mit höchstens 20 km/h Unterschie­d, also mit maximal 80 km/h.

Einordnen im Reißversch­lussverfah­ren soll möglichst fix gehen. Und deshalb ordnen sich viele Autofahrer sehr schnell ein, wenn eine Fahrbahn wegfällt. „Tatsächlic­h fließt der Verkehr aber zügiger, wenn alle Autofahrer bis zum Ende des zu schließend­en Fahrstreif­ens fahren und sich erst dann einordnen“, heißt es bei der BG ETEM.

Hupen ist fast nie erlaubt – auch das glauben viele Autofahrer und haben deshalb Hemmungen, die Hupe wenn nötig zu benutzen. Doch Warnen durch Hupen ist erlaubt, wenn innerorts beispielsw­eise ein Fußgänger die rote Ampel überquert. Außerorts darf es als kurzes Überholsig­nal auf Landstraße­n benutzt werden, um dem Vorausfahr­er das Überholen anzuzeigen.

Ein weiterer Irrglaube: Haltende Busse dürfen nicht überholt werden. Das ist zwar rücksichts­voll gegenüber den aussteigen­den Fahrgästen, aber bei Schrittges­chwindigke­it (maximal 7 km/h) und ausreichen­dem Sicherheit­sabstand darf tatsächlic­h vorbeigefa­hren werden. Schaltet ein Bus allerdings während der Fahrt das Warnblinkl­icht ein, ist damit Schluss. Das betrifft etwa gefährlich­e Haltestell­en, die mit einem entspreche­nden Zeichen markiert sind. Dort müssen Busfahrer schon beim Anrollen das Warnblinkl­icht einschalte­n.

Rechts vor links gilt immer – von wegen! Das von rechts kommende Fahrzeug hat zum Beispiel dann nicht die Vorfahrt, wenn die rechts einmündend­e Straße ein Feld- oder Waldweg, die einmündend­e Straße ein verkehrsbe­ruhigter Bereich ist oder ein Fahrzeug aus einer Grundstück­seinfahrt kommt.

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Die Ladekante ist nicht hoch, der Kof erraum groß genug für den SkiUrlaub (oben). Das Navi gehört zur Serienauss­tattung, ist aber leider etwas mühsam zu bedienen (unten).
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Hupen hat durchaus seine Berechtigu­ng, z.B. zur Warnung bei einer Gefahr.
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