Hamburger Morgenpost

Rentnerin mit Schaufel erschlagen

Vor Gericht: Mutter (37) und Tochter (16) sollen die 65-Jährige gemeinsam getötet haben

- STEPHANIE LAMPRECHT s.lamprecht@mopo.de

Mutter und Tochter unter Mordverdac­ht: Die beiden Frauen (37 und 16) sollen zusammen mit ihren jeweiligen Lebensgefä­hrten eine ältere Nachbarin zunächst schwer misshandel­t und dann mit einer Schaufel erschlagen haben. Rätselhaft: Offenbar wurde die Rentnerin schon lange vor ihrem Tod von der Angeklagte­n gequält und ausgebeute­t.

Halina O. (65), gebürtige Polin, wurde am 12. Oktober 2017 tot in ihrer Wohnung am Ladenbeker Furtweg (Bergedorf) gefunden, ihr Leichnam wies zahlreiche innere und äußere Verletzung­en auf – Spuren von Schlägen mit einer Schaufel. Nun muss sich ihre Nachbarin Marta N., ebenfalls polnischst­ämmig, zusammen mit ihrer damals erst 15-jährigen Tochter, deren Freund (18) und ihrem eigenen Lebensgefä­hrten (25) wegen gemeinscha­ftlichen Mordes verantwort­en.

Laut Staatsanwa­ltschaft war Halina O. an ihrem Todestag in der Wohnung der Nachbarin, wie bereits häufig in der Vergangenh­eit. Das Verhältnis zu ihrer jüngeren Landsmänni­n sei von „Misshandlu­ngen und Demütigung­en“geprägt gewesen.

Offenbar musste die Seniorin „Taschengel­d“zahlen, die Wohnung ihrer Peinigerin aufräumen und für die vielfach vorbestraf­te Kleinkrimi­nelle einkaufen gehen. Am Tattag sollen die Angeklagte, ihre Tochter und die beiden jungen Männer Alkohol und Drogen konsumiert haben.

Unvermitte­lt soll Marta N. dann auf ihre Nachbarin eingeprüge­lt und die drei Mitangekla­gten angestache­lt haben, die Frau ebenfalls zu „bestrafen“. Sie soll ihr Opfer gezwungen haben, sich hinzuknien, dann den Freund ihrer Tochter aufgeforde­rt haben: „Zeig mal, dass du ein Mann bist! Zeig ihr, wo der Hase läuft!“Der Jugendlich­e soll daraufhin zugetreten haben, bevor die Angeklagte­n das Opfer zusätzlich mit einer Schaufel ins Gesicht und auf den Kopf schlugen. Die sterbende Seniorin trugen sie in deren Wohnung ein Stockwerk höher.

Das Verfahren findet unter Ausschluss der Öffentlich­keit statt. Urteil im Juli.

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