Machtlos gegen Miet-Missbrauch
Trotz Bußgeld-Drohung ändert sich wenig
Gleitf ieger eigentlich eine natürliche Grenze – wegen der Rossbreiten, in denen oft Windstille herrscht. Nahrung findet der prächtige Gast in der Nordsee genug – aber wenn er nicht allein bleiben will, muss er den Äquator wohl noch mal überwinden: In ganz Europa gibt es höchstens zwei , drei Artgenossen. In Hamburg herrscht Wohnungsnot. Nicht nur weil es kaum bezahlbaren Wohnraum gibt – sondern auch weil zahlreiche Wohnungen als Ferien-Buden zweckentfremdet werden! Die Zahl der registrierten Verstöße ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen.
2015 wurden in den Bezirken 83 Vergehen gegen das Wohnraumschutzgesetz erfasst, 2016 waren es 94 – im vergangenen Jahr 228! Das geht aus der Senatsantwort auf eine parlamentarische Anfrage von Jens Wolf (CDU) hervor. „Es besteht Handlungsbedarf: Wer gewerblich vermieten will, muss sich das genehmigen lassen“, sagt er. So steht es auch im Wohnraumschutzgesetz. Mieter und Eigentümer dürfen demnach ihre Hauptwohnung zeit- beziehungsweise teilweise an Touristen vermieten. Eine dauerhafte Vermietung an wechselnde Nutzer ist nur dann erlaubt, wenn das auf weniger als der Hälfte der Wohnfläche geschieht.
Wer sich daran nicht hält, dem droht ein Bußgeld von bis zu 50 000 Euro! „Die Bußgelder werden durch die Bezirke aber nur zaghaft verhängt“, kritisiert Wolf. Laut Senatsantwort wurde in den vergangenen drei Jahren nur ein einziges Mal ein Bußgeld erhoben – in Höhe von 4000 Euro im Bezirk Eimsbüttel.
„Bei festgestellten Verstößen wird zunächst auf freiwilliges rechtskonformes Verhalten der Verantwortlichen hingewirkt“, heißt es von Senatsseite. Bedeutet: Die Stadt appelliert – samt Bußgeld-Drohung – zunächst an die Vernunft der Bürger. Das fruchtet meist. Allerdings hilft das nur, wenn die Zweckentfremdung auch bekannt wurde.
Gerade einmal 20 Vollzeitstellen sind für den Bereich Wohnraumschutz zuständig – dabei würden mehr auch mehr helfen. Wie in Harburg: Dort wurde das Personal um eine Dreiviertelstelle aufgestockt, die festgestellten Verstöße danach verzehnfacht!