Hamburger Morgenpost

Schlagring als Gürtelschn­alle

- TH

Schlagring­e sind in Deutschlan­d als „Verbotene Waffen“eingestuft. Und zwar auch dann, wenn sie als Gürtelschn­alle verwendet werden. Das wusste offenbar ein 24-Jähriger nicht, der gestern früh mit solch einem Gürtel bei der Sicherheit­skontrolle des Flughafens Fuhlsbütte­l auffiel. Die alarmierte Bundespoli­zei stellte die Gürtelschn­alle sicher und fertigte eine Strafanzei­ge gegen den Mann, dann durfte er mit Verspätung noch in sein Flugzeug steigen.

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