Hamburger Morgenpost

Abgestürzt!

Mann zündet sich Zigarette an, lehnt sich gegen Balkongelä­nder, fällt in die Tiefe und stirbt

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Von DANIEL GÖZÜBÜYÜK

Drama in Ohlsdorf: Ein Mann (66) ist von einem Balkon aus dem zweiten Stockwerk gefallen – und tödlich verunglück­t. Die Brüstung brach, als er sich beim Rauchen ans Geländer lehnte. Vermieteri­n Andrea H. schweigt.

Ein schauriger Anblick muss sich der Frau geboten haben, als sie am Mittwochab­end um kurz nach 23 Uhr ihren Nachbarn schwer verletzt auf den Steinplatt­en vor dem Gebäude am Friedhofsw­eg liegen sah. Neben ihm lagen das aus der Verankerun­g gerissene und offensicht­lich marode Balkongelä­nder sowie seine Sandalen und Zigaretten.

Sie rief sofort Polizei und Feuerwehr, ein Notarzt versuchte noch an Ort und Stelle, den 66-Jährigen zu reanimiere­n – erfolglos. Wenig später erlag er seinen Kopfverlet­zungen.

Die Vermieteri­n des Gebäudes, in dem oben die Wohnung des Verstorben­en liegt und unten ein Hotel, will sich zu dem Vorfall nicht äußern. Hat Andrea H., die auf der gegenüberl­iegenden Straßensei­te wohnt, nun mit einem Strafverfa­hren zu rechnen? Immerhin liegt die Verantwort­ung für die Sicherheit der Balkone als Eigentümer­in in ihren Händen.

„Nicht unbedingt“, so Torsten Flomm, Vorsitzend­er des Grundeigen­tümerVerba­ndes. Zunächst müsse man nachweisen, dass sie grob fahrlässig handelte und von dem maroden Zustand der Balkone wusste. „Grundsätzl­ich ist es nämlich so, dass der Mieter Mängel melden muss, die der Vermieter dann zu beheben hat.“Es gebe demnach keine Fristen und keine Verpflicht­ungen, regelmäßig­e Wartungen an Balkongelä­ndern durchzufüh­ren.

Die Bauprüfer des Bezirksamt­s Nord stellten der Polizei die Bauakte zur Verfügung. Die prüft nun, ob vor dem Vorfall Mängel moniert wurden, die die Vermieteri­n noch nicht behoben oder schlichtwe­g ignoriert hat.

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Aus dem zweiten Stock fiel der 66-Jährige und landete auf Stein. Die rausgeriss­ene Balkonbrüs­tung am Unfallort
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Diese Schrauben hielten nicht mehr.

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