Abgestürzt!
Mann zündet sich Zigarette an, lehnt sich gegen Balkongeländer, fällt in die Tiefe und stirbt
Von DANIEL GÖZÜBÜYÜK
Drama in Ohlsdorf: Ein Mann (66) ist von einem Balkon aus dem zweiten Stockwerk gefallen – und tödlich verunglückt. Die Brüstung brach, als er sich beim Rauchen ans Geländer lehnte. Vermieterin Andrea H. schweigt.
Ein schauriger Anblick muss sich der Frau geboten haben, als sie am Mittwochabend um kurz nach 23 Uhr ihren Nachbarn schwer verletzt auf den Steinplatten vor dem Gebäude am Friedhofsweg liegen sah. Neben ihm lagen das aus der Verankerung gerissene und offensichtlich marode Balkongeländer sowie seine Sandalen und Zigaretten.
Sie rief sofort Polizei und Feuerwehr, ein Notarzt versuchte noch an Ort und Stelle, den 66-Jährigen zu reanimieren – erfolglos. Wenig später erlag er seinen Kopfverletzungen.
Die Vermieterin des Gebäudes, in dem oben die Wohnung des Verstorbenen liegt und unten ein Hotel, will sich zu dem Vorfall nicht äußern. Hat Andrea H., die auf der gegenüberliegenden Straßenseite wohnt, nun mit einem Strafverfahren zu rechnen? Immerhin liegt die Verantwortung für die Sicherheit der Balkone als Eigentümerin in ihren Händen.
„Nicht unbedingt“, so Torsten Flomm, Vorsitzender des GrundeigentümerVerbandes. Zunächst müsse man nachweisen, dass sie grob fahrlässig handelte und von dem maroden Zustand der Balkone wusste. „Grundsätzlich ist es nämlich so, dass der Mieter Mängel melden muss, die der Vermieter dann zu beheben hat.“Es gebe demnach keine Fristen und keine Verpflichtungen, regelmäßige Wartungen an Balkongeländern durchzuführen.
Die Bauprüfer des Bezirksamts Nord stellten der Polizei die Bauakte zur Verfügung. Die prüft nun, ob vor dem Vorfall Mängel moniert wurden, die die Vermieterin noch nicht behoben oder schlichtweg ignoriert hat.