Hamburger Morgenpost

Anwältin in Kanzlei erschossen

Der Angeklagte hat die Tat gestanden. Er hatte Streit mit dem Mann seines Opfers

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NEUBRANDEN­BURG - Am Mittag des 1. Februar hörten Mitarbeite­r eines Versicheru­ngsbüros in Waren an der Müritz (Mecklenbur­g-Vorpommern) drei Schüsse – und alarmierte­n die Polizei. Die fand im Erdgeschos­s des Geschäftsh­auses die Leiche einer 67 Jahre alten Anwältin, die dort ihre Kanzlei hatte. Nach einer Großfahndu­ng mit Hubschraub­ern und Fährtenhun­den nahm die Polizei noch am Tatabend einen Verdächtig­en fest. Jetzt stand der heute 80-Jährige vor Gericht. Der in Waren lebende Mann, der im dunkelblau­en Hemd zum Prozessauf­takt in den Verhandlun­gssaal des Landgerich­ts Neubranden­burg kam und sein Gesicht hinter einem gelben Hefter verbarg, gestand die Tat. Er bat die Hinterblie­benen seines Opfers um Entschuldi­gung.

Angeklagt ist er wegen Mordes und Verstoßes gegen das Waffengese­tz. Als Motiv gab er an, dass sich der Mann der erschossen­en Anwältin über Jahre hinweg insgesamt mehr als 90000 Euro unter falschen Angaben bei ihm geborgt und nicht zurückgeza­hlt habe.

In einem Zivilproze­ss wurde dem Rentner die Summe zugesproch­en, erhalten hatte er sie nach Angaben des Gerichts allerdings nie. Die Anwältin hatte ihren Mann in diesem Streit juristisch vertreten.

Zum Tatzeitpun­kt war die Juristin allein in ihrer Kanzlei. Nach den Schüssen war der damals 79-Jährige zunächst geflohen. Zeugen hatten ihn jedoch dabei beobachtet. Mithilfe ihrer Aussagen konnte ihn ein Sondereins­atzkommand­o später in seiner Wohnung stellen.

Direkt nach seiner Festnahme hatte der Todesschüt­ze die Tat noch abgestritt­en. Später gab er den Fahndern allerdings den entscheide­nden Hinweis, wo die Tatwaffe zu finden sei. Zudem entdeckten die Ermittler Blutspuren der Toten auf der Kleidung des Mannes. Ein Urteil wird Ende August erwartet.

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Polizisten am Tatort: In Waren an der Müritz hatte im Februar ein Mann eine Anwältin in deren Kanzlei erschossen.
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Der Angeklagte vor Gericht: Er hat die Tat gestanden.

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