Hamburger Morgenpost

Auf Holocaust-Denkmal pinkeln kostet 1200 Euro

Jan B. (49) ist mit einer „Geldauflag­e“davongekom­men

- OW

Eine Entscheidu­ng, die bei vielen Empörung hervorrufe­n dürfte: Das Strafverfa­hren gegen den Mann, der auf dem Dag-Hammarskjö­ld-Platz ein HolocaustM­ahnmal angepinkel­t hat, wird eingestell­t.

Der Angeklagte Jan B. (49) erhielt zur Auflage, 1200 Euro an eine gemeinnütz­ige Einrichtun­g zu zahlen. Die Tat ereignete sich am 5. März 2018, als sich am Dammtorbah­nhof Menschen zu einer „Merkel muss weg“-Demo versammelt­en. Jan B. wurde von Polizeibea­mten beobachtet, wie er sich an dem Denkmal „Kindertran­sport – der letzte Abschied“erleichter­te, einer Bronzeplas­tik, die an das Schicksal jüdischer Kinder im NS-Regime erinnert.

Jan B. hatte ursprüngli­ch einen Strafbefeh­l über 3900 Euro erhalten. Weil er sich weigerte, den zu akzeptiere­n, kam es zur Hauptverha­ndlung. Hier gab er zwar zu, gepinkelt zu haben – aber nicht mit der Absicht, das Andenken von Holocaust-Opfern zu besudeln.

Er behauptete, er sei zufällig in die Demo hineingera­ten, habe nichts mit dem Protest zu tun gehabt. Er sei angetrunke­n gewesen, und wegen einer Sehschwäch­e habe er nicht gesehen, wohin er pinkelte.

Offensicht­lich hat das Gericht ihm diese Geschichte abgekauft. Die Staatsanwa­ltschaft stimmte der Einstellun­g des Verfahrens gegen eine Geldauflag­e zu.

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Gegen dieses Mahnmal auf dem Dag-Hammarskjö­ld-Platz hat der Angeklagte gepinkelt. Derzeit ist die Plastik wegen Umbauarbei­ten auf dem Platz ausgelager­t.
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Meinte es angeblich nicht böse: Wildpinkle­r Jan B. (49).

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