Auf Holocaust-Denkmal pinkeln kostet 1200 Euro
Jan B. (49) ist mit einer „Geldauflage“davongekommen
Eine Entscheidung, die bei vielen Empörung hervorrufen dürfte: Das Strafverfahren gegen den Mann, der auf dem Dag-Hammarskjöld-Platz ein HolocaustMahnmal angepinkelt hat, wird eingestellt.
Der Angeklagte Jan B. (49) erhielt zur Auflage, 1200 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen. Die Tat ereignete sich am 5. März 2018, als sich am Dammtorbahnhof Menschen zu einer „Merkel muss weg“-Demo versammelten. Jan B. wurde von Polizeibeamten beobachtet, wie er sich an dem Denkmal „Kindertransport – der letzte Abschied“erleichterte, einer Bronzeplastik, die an das Schicksal jüdischer Kinder im NS-Regime erinnert.
Jan B. hatte ursprünglich einen Strafbefehl über 3900 Euro erhalten. Weil er sich weigerte, den zu akzeptieren, kam es zur Hauptverhandlung. Hier gab er zwar zu, gepinkelt zu haben – aber nicht mit der Absicht, das Andenken von Holocaust-Opfern zu besudeln.
Er behauptete, er sei zufällig in die Demo hineingeraten, habe nichts mit dem Protest zu tun gehabt. Er sei angetrunken gewesen, und wegen einer Sehschwäche habe er nicht gesehen, wohin er pinkelte.
Offensichtlich hat das Gericht ihm diese Geschichte abgekauft. Die Staatsanwaltschaft stimmte der Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage zu.