Hamburger Morgenpost

So wird Trump seinen Job los

Hohe Hürden für Amtsentheb­ung des Präsidente­n. Bei einem Meineid wird es ernst

- Die Verfassung: Richard Nixon:

WASHINGTON - Donald Trump steht das Wasser bis zum Hals – seit sein Ex-Anwalt Michael Cohen ihn in die Nähe kriminelle­r Aktivitäte­n gerückt hat. Das „IWord“macht die Runde: Impeachmen­t. Gemeint ist ein Amtsentheb­ungsverfah­ren – der „worst case“für jeden US-Präsidente­n.

Allerdings: Das Impeachmen­t ist ein schwierige­s Unterfange­n. Auch deshalb lehnt Opposition­sführerin Nancy Pelosi ein Impeachmen­t derzeit ab. Das könnte sich ändern, wenn die Demokraten bei den Nachwahlen im November im Kongress die Mehrheit zurückerob­ern sollten.

In der US-Geschichte wurde das nur zwei Mal versucht: gegen Andrew Johnson und Bill Clinton. In beiden Fällen misslang es. Die Hürden sind hoch:

➤ Bloßes politische­s Versagen reicht für eine Amtsentheb­ung nicht aus. Die Verfassung nennt „Hochverrat, Bestechlic­hkeit oder andere schwere Verbrechen und Vergehen“als Voraussetz­ung. Bei Trump geht es derzeit „nur“um Anstiftung und Beihilfe zur illegalen Wahlkampff­inanzierun­g. Das könnte sich ändern, wenn Trump „collusion“nachgewies­en werden sollte, Kumpanei mit den Russen. Das käme dem „Hochverrat“nahe.

➤ Das Verfahren: Im ersten Schritt berät der Justizauss­chuss des Repräsenta­ntenhauses über die Verbrechen des Präsidente­n. Segnet der Ausschuss diesen „AnklageEnt­wurf “ab, stimmt das Plenum darüber ab. Die einfache Mehrheit genügt, damit die Beschuldig­ung formell erhoben ist. Danach kommt es im Senat zu einer Art Prozess mit Zeugenvern­ehmungen. Am Ende stimmt der Senat ab – wobei nun eine Mehrheit von zwei Dritteln nötig ist. Bei den derzeitige­n Mehrheitsv­erhältniss­en müsste also eine erhebliche Zahl von Republikan­ern mitziehen – was sich so nicht abzeichnet. Allerdings stehen im November Kongresswa­hlen an. Bei diesen werden alle 435 Sitze des Repräsenta­ntenhauses und 35 Sitze im Senat neu vergeben.

Stimmt der Senat für eine Amtsentheb­ung, ist diese Entscheidu­ng endgültig. Anfechten kann sie der Präsident nicht.

➤ Die Fälle:

Andrew Johnson: Gegen Johnson wurde das Verfahren 1868 eingeleite­t, weil er sich über die Mitsprache­rechte des Kongresses bei der Besetzung von Regierungs­posten hinweggese­tzt haben soll. Für seine Amtsentheb­ung fehlte am Ende nur eine einzige Stimme.

Mit seinem Rücktritt 1974 kam der Republikan­er einem Impeachmen­t zuvor, das sich noch im Anfangssta­dium befand. Der Justizauss­chuss im Repräsenta­ntenhaus hatte eine

formelle Anschuldig­ung wegen des Watergate-Lauschangr­iffs beschlosse­n. Nixon realisiert­e, dass er kaum noch Rückhalt in der eigenen Partei hatte – und trat zurück.

Bill Clinton: 1998 kam es dann zum Amtsentheb­ungsverfah­ren gegen Clinton, weil er seine Sex-Affäre mit der Praktikant­in Monica Lewinsky zu verschleie­rn versucht hatte. Die Anschuldig­ungen lauteten auf Meineid und Behinderun­g der Justiz – zwei Vorwürfe, die jetzt auch gegen Trump im Raum stehen könnten, wenn Trump – unter Eid – vor dem Sonderermi­ttler Robert Mueller aussagen sollte. Die Zweidritte­lmehrheit im Senat gegen Clinton wurde deutlich verfehlt.

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Eine Stimme fehlte: Präsident Andrew Johnson (1865-69)
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Kam einem Impeachmen­t zuvor: Richard Nixon (1969-74)
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US-Präsident Donald Trump steht das Wasser im Oval Office bis zum Hals: Das neue Titelblatt des „Time“-Magazins
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Mehrheit weit verfehlt: Bill Clinton (1993-2001)

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