So wird Trump seinen Job los
Hohe Hürden für Amtsenthebung des Präsidenten. Bei einem Meineid wird es ernst
WASHINGTON - Donald Trump steht das Wasser bis zum Hals – seit sein Ex-Anwalt Michael Cohen ihn in die Nähe krimineller Aktivitäten gerückt hat. Das „IWord“macht die Runde: Impeachment. Gemeint ist ein Amtsenthebungsverfahren – der „worst case“für jeden US-Präsidenten.
Allerdings: Das Impeachment ist ein schwieriges Unterfangen. Auch deshalb lehnt Oppositionsführerin Nancy Pelosi ein Impeachment derzeit ab. Das könnte sich ändern, wenn die Demokraten bei den Nachwahlen im November im Kongress die Mehrheit zurückerobern sollten.
In der US-Geschichte wurde das nur zwei Mal versucht: gegen Andrew Johnson und Bill Clinton. In beiden Fällen misslang es. Die Hürden sind hoch:
➤ Bloßes politisches Versagen reicht für eine Amtsenthebung nicht aus. Die Verfassung nennt „Hochverrat, Bestechlichkeit oder andere schwere Verbrechen und Vergehen“als Voraussetzung. Bei Trump geht es derzeit „nur“um Anstiftung und Beihilfe zur illegalen Wahlkampffinanzierung. Das könnte sich ändern, wenn Trump „collusion“nachgewiesen werden sollte, Kumpanei mit den Russen. Das käme dem „Hochverrat“nahe.
➤ Das Verfahren: Im ersten Schritt berät der Justizausschuss des Repräsentantenhauses über die Verbrechen des Präsidenten. Segnet der Ausschuss diesen „AnklageEntwurf “ab, stimmt das Plenum darüber ab. Die einfache Mehrheit genügt, damit die Beschuldigung formell erhoben ist. Danach kommt es im Senat zu einer Art Prozess mit Zeugenvernehmungen. Am Ende stimmt der Senat ab – wobei nun eine Mehrheit von zwei Dritteln nötig ist. Bei den derzeitigen Mehrheitsverhältnissen müsste also eine erhebliche Zahl von Republikanern mitziehen – was sich so nicht abzeichnet. Allerdings stehen im November Kongresswahlen an. Bei diesen werden alle 435 Sitze des Repräsentantenhauses und 35 Sitze im Senat neu vergeben.
Stimmt der Senat für eine Amtsenthebung, ist diese Entscheidung endgültig. Anfechten kann sie der Präsident nicht.
➤ Die Fälle:
Andrew Johnson: Gegen Johnson wurde das Verfahren 1868 eingeleitet, weil er sich über die Mitspracherechte des Kongresses bei der Besetzung von Regierungsposten hinweggesetzt haben soll. Für seine Amtsenthebung fehlte am Ende nur eine einzige Stimme.
Mit seinem Rücktritt 1974 kam der Republikaner einem Impeachment zuvor, das sich noch im Anfangsstadium befand. Der Justizausschuss im Repräsentantenhaus hatte eine
formelle Anschuldigung wegen des Watergate-Lauschangriffs beschlossen. Nixon realisierte, dass er kaum noch Rückhalt in der eigenen Partei hatte – und trat zurück.
Bill Clinton: 1998 kam es dann zum Amtsenthebungsverfahren gegen Clinton, weil er seine Sex-Affäre mit der Praktikantin Monica Lewinsky zu verschleiern versucht hatte. Die Anschuldigungen lauteten auf Meineid und Behinderung der Justiz – zwei Vorwürfe, die jetzt auch gegen Trump im Raum stehen könnten, wenn Trump – unter Eid – vor dem Sonderermittler Robert Mueller aussagen sollte. Die Zweidrittelmehrheit im Senat gegen Clinton wurde deutlich verfehlt.