Hunde-Attacke auf dem Ponyhof
Mädchen (9) gebissen – aber Vierbeiner läuft weiterhin frei umher
Großer Streit um einen blutigen Biss! Im August vergangenen Jahres wurde ein kleines Mädchen von einem freilaufenden Hund auf einem Reiterhof attackiert – und dabei schwer im Gesicht verletzt. Gestern wurde vor dem Amtsgericht Barmbek verhandelt. Besitzer Jens B. (62) muss eine Geldauflage von 600 Euro zahlen. Die Eltern des Mädchens sind mächtig auf Zinne.
Was war passiert? Die damals noch neun Jahre alte Ida spielte am 31. August des vergangenen Jahres wie so oft auf dem Reiterhof am Furtredder mit „Joschi“. Der Entlebucher Sennenhund lebt auf dem Gelände, läuft dort frei umher und wird immer wieder von Besuchern gestreichelt. Passiert sei bis zum besagten Abend nichts.
Doch am 31. August, kurz nach dem offiziellen Ende eines Reitturniers auf dem beliebten Pferdehof, schnappt „Joschi“plötzlich zu. „Ich habe mit Joschi wie immer gespielt“, sagt Ida nach der Verhandlung der MOPO: „Als ich mich von ihm verabschiedet habe, hat er mich plötz- Die Einführung der neuen Gesichtserkennungs-Software sorgt für Zoff! Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar hat den Einsatz des Werkzeugs beanstandet – doch die Polizei sieht sich im Recht.
Hintergrund sind die Ermittlungen zu den Ausschreitungen rund um den G20-Gipfel im vergangenen Jahr. Dazu hatte die Polizei lich ins Gesicht gebissen.“Das Kind erlitt eine blutende Rissquetschwunde und musste unter großen Schmerzen in ein Krankenhaus eingeliefert werden.
Zwei Stunden lang wurde sie laut Angaben der Eltern operiert. Noch heute verspürt sie häufig ein Pochen am vernarbten Gewebe. Vater Ingo B. (44): „Dieses Tier ist verhaltensauffällig! Ich verstehe nicht, dass der Hund trotz des Vorfalls weiter frei auf dem Gelände herumlaufen darf. Unter der eine Software angeschafft, mit der sie umfangreiches Video- und Bildmaterial – beispielsweise aus Überwachungskameras auf S-Bahnhöfen und Medienberichten – automatisch auswertet.
„Die Ermittlung von Tätern darf im Rechtsstaat nicht über allem stehen“, sagte Caspar. Die Technologie eröffne neue Wege zur Fahndung und Überwachung Hand haben bereits viele auf dem Reiterhof vom auffälligen Verhalten des Hundes gesprochen.“Demnach soll sich Joschi häufig selbst in den Schwanz beißen und keineswegs ein Freund von Kindern sein.
Die Amtstierärztin untersuchte den Vierbeiner nach dem Angriff und kam zu einem anderen Ergebnis. Der Entlebucher Sennenhund wurde, wie die Verteidigung vor Gericht zitierte, als „kinderfreundlich und liebenswert“eingestuft. Für die Eltern von Menschen. Der Einsatz dieses Verfahrens müsse gestoppt werden, eine Löschung der aus seiner Sicht ohne Rechtsgrundlage erhobenen biometrischen Daten erfolgen.
Werde das Verfahren weiterbenutzt, könne er als Datenschutzbeauftragter den Einsatz per Anordnung unterbinden, erklärte Caspar. Dagegen könne die Innenbehörde nicht nachvollziehbar. Mutter Anne B. (38): „Meine Tochter traut sich nicht mehr auf den Reiterhof, dabei sind Pferde ihr großes Hobby.“Töchterchen Ida: „Wenn ich dort vorbeigehe, wechsele ich die Straßenseite.“
Gestern jährte sich die blutige Biss-Attacke. Zum gleichen Zeitpunkt fand ein Reitturnier unter der Schirmherrschaft von Bürgermeister Peter Tschentscher statt.
Vor Gericht einigte sich die Staatsanwaltschaft mit dem Angeklagten auf Einstellung dann gerichtlich vorgehen.
Die Polizei erklärte, Datenschutzbeauftragte dürfe keine hypothetischen Szenarien betrachten, sondern nur die konkrete Art des Einsatzes der Software. Die Anwendung sei unter Beachtung aller rechtlicher Vorgaben erfolgt, betonte Polizeisprecher Timo Zill: „Bezogen auf die konkreten der des Verfahrens gegen Zahlung von 600 Euro. Da Jens B. nur 450 Euro pro Monat verdient, sah das Gericht die Strafe als angemessen an. Er wird den Betrag in monatlichen Raten begleichen. Äußern wollte sich der 62-Jährige zu dem Vorfall allerdings nicht.
Doch der Streit um den Hundebiss ist noch nicht beendet, das Zivilverfahren steht aus. Dort wird es um weiteres Schmerzensgeld für Ida gehen. Ausgang offen. Ermittlungsschritte der Soko hält die Polizei diese konkrete Art des Vorgehens unter den gegebenen Rahmenbedingungen auch weiterhin für gesetzlich legitimiert.“
Caspar sieht keine Rechtsgrundlage. Die neue Software würde massiv zulasten der Bürger-Privatsphäre gehen. Der Gesetzgeber müsse für derlei Eingriffe klare Vorgaben machen.