Hamburger Morgenpost

Altenpfleg­erin stach 32 Mal zu Seiten 12/13

Unfassbare Bluttat vor Gericht:

- STEPHANIE LAMPRECHT s.lamprecht@mopo.de

Eine Haarklemme hält den dunklen Pony aus dem Gesicht, die Augen sind verweint: Miriam M. (39) aus Nordersted­t wollte Altenpf egerin werden, jetzt steht sie wegen einer unfassbare­n Tat vor Gericht: Mit 32 Messerstic­hen soll sie eine 93 Jahre alte Seniorin nahezu getötet haben. Zuvor soll sie sich im Internet darüber informiert haben, wie schwer es ist, einen Menschen umzubringe­n.

Zum Prozessauf­takt schweigt Miriam M., wischt sich während der Anklagever­lesung Tränen aus dem Gesicht. Die Staatsanwa­ltschaft wirft ihr versuchten Mord vor. Sie soll am Morgen des 10. März 2018 in einem Pf egeheim am Poppenbütt­eler Weg an der Tür der hochbetagt­en Irene B. geklingelt haben. In der Anlage hatte sie bis 2016 eine Ausbildung zur Altenpf egerin absolviert, aber nicht abgeschlos­sen.

Unter dem Vorwand, sie habe etwas vergessen, brachte sie die Rentnerin dazu, sie in die Wohnung zu lassen. Als die alte Dame mit ihrem Rollator Richtung Wohnzimmer ging, soll Miriam M., inzwischen mit Gummihands­chuhen an den Händen, sie von hinten umklammert und ihr in den Oberkörper gestochen haben.

Das Opfer verriet darauf in ein Geldverste­ck in der Garderobe, wo die Angeklagte das Portemonna­ie und 20 Euro „Waschgeld“fand. Sie kehrte sodann laut Anklage zu der schwer verletzten Rentnerin zurück, stach erneut auf sie ein und forderte weitere Geldverste­cke, verließ schließlic­h mit 300 Euro Beute den Ort der Bluttat.

Insgesamt 32 Stiche wurden später am Körper der Seniorin gezählt, die Angreiferi­n hatte beide Lungen getroffen, das Herz, Darm und Bauchschla­gader. Die Pf egerin, die das Opfer fand, braucht seitdem therapeuti­sche Betreuung. Wie durch ein Wunder überlebte Irene B. diese schweren Verletzung­en. Sie lebt derzeit in Langzeitpf ege. Ob sie als Zeugin aussagen kann, wird nun geprüft. Möglicherw­eise soll sie unter ärztlicher Aufsicht am 18. September in das Gericht gebracht werden.

An dem Tag soll auch der Suchverlau­f im Handy der Angeklagte­n Thema werden. Offenbar hatte sie sich vor der Tat darüber informiert, wie schwierig es ist, einen Menschen zu töten, und wie man alte Leute an der Haustür überfällt.

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 ??  ?? 10. März 2018: Spurensich­erung in der Wohnung des Opfers im Pflegeheim in Poppenbütt­el
10. März 2018: Spurensich­erung in der Wohnung des Opfers im Pflegeheim in Poppenbütt­el
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