Hamburger Morgenpost

Tatverdäch­tiger von Chemnitz wieder frei

Keine Fingerabdr­ücke an der Tatwaffe. Anwalt: Gericht verstieß gegen Grundsätze

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CHEMNITZ - Überrasche­nde Wende im Fall der Messerstec­herei in Chemnitz: Gut drei Wochen nach der tödlichen Messeratta­cke auf einen 35jährigen Deutschen ist einer der Tatverdäch­tigen wieder frei. Nach einem Haftprüfun­gstermin habe das Amtsgerich­t Chemnitz den Haftbefehl gegen den 22-jährigen Iraker aufgehoben, teilte die Staatsanwa­ltschaft Chemnitz mit. Nach Stand der Ermittlung­en bestehe kein dringender Tatverdach­t. Es werde aber weiter gegen den Mann ermittelt.

Dagegen bleibt der zweite Tatverdäch­tige in Untersuchu­ngshaft. Gegen den 23 Jahre alten Syrer bestehe weiter dringender Tatverdach­t, so die zuständige Staatsanwä­ltin. Die Umstände, die den Erlass eines Haftbefehl­s wegen gemeinscha­ftlichen Totschlags begründete­n, hätten sich im Lauf der Ermittlung­en gegen den Mann noch weiter verdichtet. Zeugen hätten den Syrer als einen derjenigen erkannt, der ein Messer mit sich geführt habe.

Für Ulrich Dost-Roxin, Rechtsanwa­lt des aus der UHaft entlassene­n Irakers, ist es „ein Fantasiege­bilde der Staatsanwa­ltschaft“, dass sein Mandant einer der Mittäter gewesen sein könnte. „Das gravierend Schlimme an diesem Fall ist, dass die vollziehen­de Gewalt, aber auch die Rechtsprec­hung, also in dem Fall die Gerichte, die Unschuldsv­ermutung im vorliegend­en Falle über Wochen mit Füßen getreten haben“, so der Anwalt. An der Tatwaffe gebe es keine Fingerabdr­ücke seines Mandanten.

Am 26. August waren am Rande des Chemnitzer Stadtfeste­s ein 35 Jahre alter Deutscher niedergest­ochen und zwei weitere Männer durch Messerstic­he verletzt worden. Als dringend tatverdäch­tig gilt neben dem Syrer ein weiterer 22-jähriger Iraker, der per Haftbefehl gesucht wird. Tatvorwurf: gemeinscha­ftlicher Totschlag.

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Keine Schule, keine Zukunft: Die Kinder in Idlib leiden am meisten unter dem Krieg.

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