Tatverdächtiger von Chemnitz wieder frei
Keine Fingerabdrücke an der Tatwaffe. Anwalt: Gericht verstieß gegen Grundsätze
CHEMNITZ - Überraschende Wende im Fall der Messerstecherei in Chemnitz: Gut drei Wochen nach der tödlichen Messerattacke auf einen 35jährigen Deutschen ist einer der Tatverdächtigen wieder frei. Nach einem Haftprüfungstermin habe das Amtsgericht Chemnitz den Haftbefehl gegen den 22-jährigen Iraker aufgehoben, teilte die Staatsanwaltschaft Chemnitz mit. Nach Stand der Ermittlungen bestehe kein dringender Tatverdacht. Es werde aber weiter gegen den Mann ermittelt.
Dagegen bleibt der zweite Tatverdächtige in Untersuchungshaft. Gegen den 23 Jahre alten Syrer bestehe weiter dringender Tatverdacht, so die zuständige Staatsanwältin. Die Umstände, die den Erlass eines Haftbefehls wegen gemeinschaftlichen Totschlags begründeten, hätten sich im Lauf der Ermittlungen gegen den Mann noch weiter verdichtet. Zeugen hätten den Syrer als einen derjenigen erkannt, der ein Messer mit sich geführt habe.
Für Ulrich Dost-Roxin, Rechtsanwalt des aus der UHaft entlassenen Irakers, ist es „ein Fantasiegebilde der Staatsanwaltschaft“, dass sein Mandant einer der Mittäter gewesen sein könnte. „Das gravierend Schlimme an diesem Fall ist, dass die vollziehende Gewalt, aber auch die Rechtsprechung, also in dem Fall die Gerichte, die Unschuldsvermutung im vorliegenden Falle über Wochen mit Füßen getreten haben“, so der Anwalt. An der Tatwaffe gebe es keine Fingerabdrücke seines Mandanten.
Am 26. August waren am Rande des Chemnitzer Stadtfestes ein 35 Jahre alter Deutscher niedergestochen und zwei weitere Männer durch Messerstiche verletzt worden. Als dringend tatverdächtig gilt neben dem Syrer ein weiterer 22-jähriger Iraker, der per Haftbefehl gesucht wird. Tatvorwurf: gemeinschaftlicher Totschlag.