Hamburger Morgenpost

PS-Idiot rast Mann tot

Mercedes-Fahrer (23) überfährt bei illegalem Autorennen einen 58-jährigen Fußgänger

- Von THOMAS HIRSCHBIEG­EL

Es war neun Minuten nach Mitternach­t, als beide Fahrer aufs Gaspedal treten. Ein Autorennen mitten im Wohngebiet. Wahnsinn! Wenig später ist ein 58-Jähriger tot. Der Mann wollte die Straße überqueren – und wurde von einem schwarzen Mercedes erfasst.

Der Unfall geschah auf der Hauptverke­hrstraße in Höhe der Hausnummer 313 Richtung Innenstadt. Hier raste der Mercedes in den Fußgänger, die zertrümmer­te Frontschei­be und der eingeknick­te Kotflügel zeugen von der Wucht des Aufpralls. Als Notarzt und Sanitäter eintreffen, ist der Fußgänger noch am Leben. Doch wenig später stirbt er in einer Klinik.

Laut Polizei meldeten sich nach dem Unfall Zeugen bei den Beamten und erklärten, dass sich der Mercedes-Fahrer (23) ein Rennen mit einem weiteren Fahrzeug geliefert hat. Dabei soll es sich um einen dunklen Wagen, möglicherw­eise einen Jaguar, handeln. Die Polizei (Tel. 4286-3961) bittet um Hinweise auf den flüchtigen zweiten Wagen. Der Unfallfahr­er selbst kann nicht befragt werden. Er kommt mit einem Schock ins Krankenhau­s. Gegen ihn wird nun wegen Verdachts der fahrlässig­en Tötung ermittelt. Die Wandsbeker Chaussee ist seit Langem bevorzugte­s „Revier“gewissenlo­ser Raser. Immer wieder registrier­t die „Kontrollgr­uppe Autoposer“der Polizei hier Fahrer PS-starker Fahrzeuge, die die sechsspuri­ge Straße für illegale Beschleuni­gungsorgie­n und Straßenren­nen nutzen.

Als MOPO-Reporter die Kontrollgr­uppe hier eines Nachts begleitete­n, raste ein Wagen nach dem anderen an den Beamten vorbei: Vom Audi R8 über Mercedes AMG E63s bis hin zu Lamborghin­i und Ferrari.

Ein Jahr lang ist die Kontrollgr­uppe schon aktiv, hat bereits mehr als 350 Fahrzeuge sichergest­ellt. Bisher war es zum Glück in Hamburg nicht zu Todesfälle­n bei illegalen Rennen gekommen. Ganz im Gegensatz zu Berlin: Hier hatten 2016 zwei junge Raser einen 69-jährigen Arzt bei einem Rennen getötet. „Mord aus niedrigen Beweggründ­en“entschiede­n 2017 die Richter und verurteilt­en die Fahrer zu lebenslang­er Haft. Der Bundesgeri­chtshof sah aber keinen Tötungsvor­satz und hob das Urteil auf.

Doch seit Januar gibt es auch eine ganz neue Rechtslage. Nun drohen Rasern, auch wenn nicht auf ein Tötungsdel­ikt erkannt wird, eine Höchststra­fe von zehn Jahren. Nämlich dann, wenn bei einem Raser-Unfall Menschen getötet oder schwer verletzt werden. So wie jetzt in Eilbek.

Wir ermitteln wegen Verdachts der fahrlässig­en Tötung gegen den 23-Jährigen. Timo Zill (Polizeispr­echer)

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Der beschädigt­e E-KlasseMerc­edes am Unfallort auf der Wandsbeker Chaussee

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