Sadist soll auf Freigang Frau gequält haben
VOR GERICHT 57-Jähriger saß bereits wegen Totschlags und Vergewaltigung
Während eines Freiganges soll ein langjähriger Psychiatrie-Insasse eine Frau, die als Prostituierte arbeitet, mit Gegenständen vergewaltigt und ihr mit Abschnürungen Schmerzen zugefügt haben. Danach warf er ihr einen Zehn-Euro-Schein hin – mit der Bemerkung: Den habe sie sich verdient.
Als Motiv nimmt die Staatsanwaltschaft seine Wut über eine ausbleibende Erektion an. Der Angeklagte (57) hat schütteres graues Haar, der gepflegte Bart ist weiß, dazu Brille und ein rostroter Pulli. Ein überaus unauffälliger Typ.
Doch Frank S. saß seit 1986 immer wieder wegen sadistischer Quälereien von Frauen im Maßregelvollzug. Seit seinem 25. Lebensjahr hat der äußerlich so harmlose Frank S. mindestens fünf Frauen vergewaltigt. Eine Frau tötete er.
1986 hat der gelernte Nähmaschinenmechaniker mehrere Frauen überfallen, mindestens drei von ihnen vergewaltigt. Bis 1993 saß er dafür im Landeskrankenhaus Neustadt (SchleswigHolstein).
Als der Rest der Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde, kam es zur Katastrophe: Frank S. tötete 1994 eine Mitpatientin, die er in der Psychiatrie kennengelernt hatte, in deren Wohnung. Er hatte sein Opfer gefesselt und geknebelt, dann erdrosselt.
Erst später kam heraus, dass er zuvor bereits eine Fahrradfahrerin überfallen und vergewaltigt hatte. Seit 1995 saß Frank S. für diese Taten in der Psychiatrie Ochsenzoll, er gilt als seelisch krank. Auch in dem aktuellen Prozess geht es nicht um Haft, sondern um weitere Jahre in der Psychiatrie.
Im Zuge der Resozialisierung, die das Ziel auch für Insassen des Maßregelvollzugs ist, wurden ihm über die Jahre Lockerungen gewährt. Seit Ende 2015 absolvierte er 30 Stunden in der Woche ein Praktikum in einem Fahrradladen, hatte zusätzliche unbegleitete Ausgänge. Bei einem dieser Freigänge kam es am 25. April 2018 zu der sadistischen Vergewaltigung in der Tiefgarage einer Baustelle an der Alexanderstraße (St. Georg) – wenige Wochen nachdem die Strafvollstreckungskammer entschieden hatte, dass eine komplette Entlassung nicht zu verantworten war. Das Opfer ging sofort zur Polizei. DNA-Spuren wurden sichergestellt.
Das Gericht schloss die Öffentlichkeit aus. Urteil wird im Februar erwartet.