Vorsicht, wenn Sie Ihr Auto verleihen
Experten raten zu klaren Absprachen
Dem Kumpel mal das Auto leihen, weil ein Umzug ansteht, alte Möbel entsorgt werden müssen oder weil dessen Auto gerade in der Werkstatt ist? Das ist für viele keine große Sache. Es kann aber zu Problemen und womöglich sogar zum Ende langjähriger Freundschaften führen.
Experten sind sich einig, dass konkrete Absprachen und sogar ein Vertrag vorab nicht schaden. „Die Vereinbarung sollte klarstellen, dass der Fahrer das Fahrzeug auf eigene Gefahr nutzt“, so Herbert Engelmohr, Sprecher des Automobilclubs von Deutschland (AvD). Er rät außerdem dazu, konkrete Absprachen darüber zu treffen, wer bei Schäden die Kosten für die Reparatur trägt. Das ist gerade dann sinnvoll, wenn der Freund einen Unfall verursacht und nur eine Teilkaskoversicherung besteht. Aber auch bei einer Vollkaskoversicherung müsse man sich einigen, wer die Selbstbeteiligung zahlt.
Ist der Freund an dem Unfall schuld, wird in der Regel zudem der Versicherungstarif teurer. Laut Mathias Zunk vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sollte deshalb geregelt werden, „wie im Falle eines Unfalls mit einer Hochstufung des Schadensfreiheitsrabatts umgegangen wird“. Außerdem meint der Experte: „Wer sein Auto privat verleiht, sollte seinen Kfz-Versicherer darüber informieren und besprechen, ob der bestehende Vertrag das zulässt.“Denn häufig sei der Nutzerkreis, ein Baustein der Tarifhöhe, vertraglich eingeschränkt. Es gibt Verträge, nach denen zum Beispiel nur eine Person fahren darf, nur Personen ab 21 Jahren oder lediglich Familienangehörige.
Die Haftpflicht zahlt zwar immer und trotz eines Verstoßes, aber es kann dennoch teurer werden. „Laut Vertragsrecht kann der Versicherer auch rückwirkend für die laufende Versicherungsperiode den erhöhten Tarif einfordern sowie künftig veranschlagen“, so Christian Weishuber, Sprecher der Allianz-Versicherung.
Es könne jedoch eine gewisse Kulanz geben: „Wir sehen uns den Einzelfall an. Geschieht der Fahrertausch zum Beispiel, weil der ursprüngliche Fahrer alkoholbedingt nicht mehr fahren konnte, passiert in der Regel gar nichts.“
Es muss ja nicht gleich ein Unfall sein, der Streit auslöst. Was also geschieht, wenn der Kumpel zu schnell fährt, den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand missachtet oder gar eine rote Ampel überfährt und geblitzt wird? „Zunächst wird der Halter angeschrieben“, erklärt Jana Hanisch vom Deutschen Anwaltverein (DAV). „Meist führt die Behörde auch einen Abgleich des Fotos des Fahrers mit den gespeicherten Daten des Halters durch.“Wird festgestellt, dass beide nicht identisch sein können, könne nur weiterermittelt werden. „Im Normalfall wird das Verfahren gegen den Halter eingestellt“, so die Rechtsanwältin.