Hamburger Morgenpost

Bonus auch ohne jährlichen „Zahn-TÜV“

Änderung: Zuschüsse von der Krankenkas­se soll es bald auch so geben

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Wer regelmäßig erscheint, spart Geld: Patienten, die jährlich ihren Zahnarzt aufsuchen und dies in einem Bonusheft dokumentie­ren, bekommen von der Krankenkas­se Zuschüsse von bis zu einigen Hundert Euro. Doch die Regeln sind streng. Das ändert sich nun.

Nach fünf Jahren bekommen gesetzlich Versichert­e 60 statt 50 Prozent Zuschuss für Kronen, Brücken oder Prothesen. Nach zehn Jahren beträgt der Zuschuss 65 Prozent. Allerdings: Wer nur ein Jahr nicht beim Zahnarzt war, muss wieder von vorn anfangen.

Nun hat die Große Koalition eine Gesetzesän­derung auf den Weg gebracht (liegt dem Redaktions­Netzwerk Deutschlan­d vor), die diese Regel entschärft: Künftig soll es in „begründete­n Ausnahmefä­llen“ möglich sein, einen Termin zu verpassen, beispielsw­eise wenn Versichert­e erkrankt sind.

Die Änderung ist Teil des „Termingese­tzes“von Bundesgesu­ndheitsmin­ister Jens Spahn (CDU), das im Frühjahr in Kraft treten soll. Dies sieht unter anderem auch vor, dass die Zuschüsse für Zahnbehand­lungen ab 2021 steigen – mit Bonusheft aber stärker als ohne.

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