Bonus auch ohne jährlichen „Zahn-TÜV“
Änderung: Zuschüsse von der Krankenkasse soll es bald auch so geben
Wer regelmäßig erscheint, spart Geld: Patienten, die jährlich ihren Zahnarzt aufsuchen und dies in einem Bonusheft dokumentieren, bekommen von der Krankenkasse Zuschüsse von bis zu einigen Hundert Euro. Doch die Regeln sind streng. Das ändert sich nun.
Nach fünf Jahren bekommen gesetzlich Versicherte 60 statt 50 Prozent Zuschuss für Kronen, Brücken oder Prothesen. Nach zehn Jahren beträgt der Zuschuss 65 Prozent. Allerdings: Wer nur ein Jahr nicht beim Zahnarzt war, muss wieder von vorn anfangen.
Nun hat die Große Koalition eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht (liegt dem RedaktionsNetzwerk Deutschland vor), die diese Regel entschärft: Künftig soll es in „begründeten Ausnahmefällen“ möglich sein, einen Termin zu verpassen, beispielsweise wenn Versicherte erkrankt sind.
Die Änderung ist Teil des „Termingesetzes“von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), das im Frühjahr in Kraft treten soll. Dies sieht unter anderem auch vor, dass die Zuschüsse für Zahnbehandlungen ab 2021 steigen – mit Bonusheft aber stärker als ohne.