Ewig nervt die Kuhglocke
Jetzt erwägt der Richter einen „Ortstermin“
HOLZKIRCHEN – Lautes Gebimmel, schlechte Gerüche und dann auch noch lästige Insekten: Ein Ehepaar kaufte im oberbayerischen Holzkirchen ein Häuschen in idyllischer Lage, doch mit seinen tierischen Nachbarn kommt es nicht gut aus Seit drei Jahren versuchen die beiden vor diversen Gerich- ten, die Kuhglocken – besser noch: die Kühe – von der Nachbarweide wegzuklagen.
In der ersten Instanz war die Klage des Ehepaars gegen ihre Nachbarin Regina Killer abgewiesen worden. Grund: ein Vergleich den n schlossen hatte. Demnach sollten Kühe mit Glocken nur im mindestens 20 Meter entfernten Teil der Weide grasen. Allerdings brachte das kaum Entlastung.
Die Frau führte laut „Münchner Merkur“genau Buch. Vom 8. Juni bis 20. Juli weideten fünf Kühe mit vier Glocken, vom 21. September bis 22. Oktober waren es acht Kühe mit sechs Glocken. Ihr Anwalt sagte damals vor Gericht: „Niemand braucht im Flachland Kuhglocken. Haben Sie schon mal in Holland eine Kuhglocke gesehen?“
Nun geht es ihnen nicht mehr nur um die Lärmbelästigung, sondern auch um Fliegen, die um die Kühe schwirren, und um das nach ihrer Auffassung überzogene Ausbringen von Gülle. Es habe einen regelrechten Gülleteppich gegeben, sagte der Anwalt des Paares, Peter Hartherz.
Gestern rangen die Bäuerin, das Nachbarehepaar und Vertreter der Gemeinde erneut vor dem Oberlandesgericht München um eine Lösung. Im Kern geht es um die Fragen: Reicht eine Kuhglocke für mehrere Kühe? Oder sollten besser gar keine Tiere mehr auf der Weide grasen – weil es sonst zu laut ist?
Notfalls müsse man über einen Ortstermin nachdenken, um die Sache selbst in „Augen- und Ohrenschein“zu nehmen, sagte der Vorsitzende Richter. Da es besonders um die Nachtruhe gehe, sei es möglicherweise notwendig, dort eine Nacht zu verbringen. Allerdings kommen die Kühe erst im Frühjahr wieder auf die Weide – momentan liegt dort Schnee.
Messungen am Schlafzimmerfenster des Paares hätten ergeben, dass das Gebimmel mehr als 70 Dezibel laut sei, sagte Anwalt Peter Hartherz vor Gericht. Er hat angekündigt, dass er den Rechtsweg weiter ausschöpfen wolle, sofern es keine Einigung gibt – möglicherweise bis zum Bundesgerichtshof. Die beste Lösung wäre für seinen Mandanten, wenn auf der Wiese keine Kühe mehr grasten. Dafür würde er hinnehmen, dass öfter Gülle ausgebracht werde.