Wann müssen Sie Ihren Führerschein umtauschen?
Neue „Lappen“für 43 Millionen Deutsche
BERLIN - Wurde Ihr Führerschein vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt? Dann gehören Sie zu den 43 Millionen Deutschen, die in den nächsten Jahren aufs Amt müssen. Denn bis spätestens zum 19. Januar 2033 müssen gegen neue Plastikkärtchen in einheitlichem EU-Standard umgetauscht sein. Der Bundesrat beschloss dazu nun einen detaillierten Stufenplan mit gestaffelten Umtauschfristen und Start ab dem Jahr 2022.
pnd auch Führerscheine, die zwischen 1999 und 2013 in Scheckkartenformat ausgegeben wurden, müssen umgetauscht werden. Grund ist eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006. Da wurde beschlossen, ab 2033 europaweit einheitliche Führerscheinkarten einzuführen. Fälschungssicher sollen die sein und nur 15 Jahre gültig.
Führerscheinbesitzer haben mit dem Umtausch, der Pflicht ist, einiges zu tun: Der Antrag kann nur persönlich auf dem Amt gestellt werden. Dort müssen dann Pass oder Personalausweis und der aktuelle Führerschein vorgelegt werden, dazu braucht es auch ein biometrisches Passfoto. Zudem fällt eine Gebühr an, laut ADAC 25 Euro.
Wer einen rosafarbenen Führerschein aus Papier oder den grauen besitzt und nicht mehr am Ausstellungsort wohnt, muss sich auf weiteren Aufwand einstellen. Dann muss man sich eine Karteikartenabschrift von der Behörde besorgen, die damals den Führerschein ausstellte.
So viel Umstand schiebt man gern auf. Damit nun aber viele Autofahrer nicht bis zum letzten Moment warten und es dann einen Massenansturm bei den Behörden gibt, hat der Bundesrat einen Stufenplan beschlossen.
Demnach sollen die rund 15 Millionen Papierführerscheine gestaffelt nach Geburtsjahr des Besitzers umgetauscht werden. Konkret: die Jahrgänge 1953 bis 1958 bis
19. Januar 2022, für die von 1959 bis 1964 gilt die Frist bis
19. Januar 2023, für die Jahrgänge 1965 bis 1970 bis 19. Januar 2024, für alle ab 1971 bis
19. Januar 2025.
Für die ca. 28 Millionen ab 1999 ausgestellten Kartenführerscheine sieht der Bundesratsbeschluss den Umtausch nicht nach Geburtsjahr der Besitzer, sondern nach dem jeweiligen Alter der Dokumente vor. Das soll ab 2026 über die Bühne gehen.
Vor 1953 Geborene sind von der vorgezogenen Umtauschpflicht ausgenommen. Da sei nicht sicher, ob nach dem Stichtag 2033 die Fahrerlaubnis noch gebraucht würde.
Nun ist die Bundesregierung am Zug. Sie muss den Plan noch in einer Verordnung umsetzen und in Kraft treten lassen.