Hamburger Morgenpost

Wann müssen Sie Ihren Führersche­in umtauschen?

Neue „Lappen“für 43 Millionen Deutsche

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BERLIN - Wurde Ihr Führersche­in vor dem 19. Januar 2013 ausgestell­t? Dann gehören Sie zu den 43 Millionen Deutschen, die in den nächsten Jahren aufs Amt müssen. Denn bis spätestens zum 19. Januar 2033 müssen gegen neue Plastikkär­tchen in einheitlic­hem EU-Standard umgetausch­t sein. Der Bundesrat beschloss dazu nun einen detaillier­ten Stufenplan mit gestaffelt­en Umtauschfr­isten und Start ab dem Jahr 2022.

pnd auch Führersche­ine, die zwischen 1999 und 2013 in Scheckkart­enformat ausgegeben wurden, müssen umgetausch­t werden. Grund ist eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006. Da wurde beschlosse­n, ab 2033 europaweit einheitlic­he Führersche­inkarten einzuführe­n. Fälschungs­sicher sollen die sein und nur 15 Jahre gültig.

Führersche­inbesitzer haben mit dem Umtausch, der Pflicht ist, einiges zu tun: Der Antrag kann nur persönlich auf dem Amt gestellt werden. Dort müssen dann Pass oder Personalau­sweis und der aktuelle Führersche­in vorgelegt werden, dazu braucht es auch ein biometrisc­hes Passfoto. Zudem fällt eine Gebühr an, laut ADAC 25 Euro.

Wer einen rosafarben­en Führersche­in aus Papier oder den grauen besitzt und nicht mehr am Ausstellun­gsort wohnt, muss sich auf weiteren Aufwand einstellen. Dann muss man sich eine Karteikart­enabschrif­t von der Behörde besorgen, die damals den Führersche­in ausstellte.

So viel Umstand schiebt man gern auf. Damit nun aber viele Autofahrer nicht bis zum letzten Moment warten und es dann einen Massenanst­urm bei den Behörden gibt, hat der Bundesrat einen Stufenplan beschlosse­n.

Demnach sollen die rund 15 Millionen Papierführ­erscheine gestaffelt nach Geburtsjah­r des Besitzers umgetausch­t werden. Konkret: die Jahrgänge 1953 bis 1958 bis

19. Januar 2022, für die von 1959 bis 1964 gilt die Frist bis

19. Januar 2023, für die Jahrgänge 1965 bis 1970 bis 19. Januar 2024, für alle ab 1971 bis

19. Januar 2025.

Für die ca. 28 Millionen ab 1999 ausgestell­ten Kartenführ­erscheine sieht der Bundesrats­beschluss den Umtausch nicht nach Geburtsjah­r der Besitzer, sondern nach dem jeweiligen Alter der Dokumente vor. Das soll ab 2026 über die Bühne gehen.

Vor 1953 Geborene sind von der vorgezogen­en Umtauschpf­licht ausgenomme­n. Da sei nicht sicher, ob nach dem Stichtag 2033 die Fahrerlaub­nis noch gebraucht würde.

Nun ist die Bundesregi­erung am Zug. Sie muss den Plan noch in einer Verordnung umsetzen und in Kraft treten lassen.

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“, n vor 2013, sind gezChlt.

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