Sonderrechte im Verkehr
Es gibt FAhrzeuge, die Sonderrechte genießen, mit denen sie unter Anderem entgegen der vorgeschriebenen FAhrtrichtung in EinbAhnstrAßen fAhren dürfen. Bei einem UnfAll mit solch einem FAhrzeug hAben AutofAhrer schlechte KArten, wenn sie nicht richtig geschAut hAben. Selbst wenn sie die EinbAhnstrAße korrekt befAhren. In einem konkreten FAll Auf einem AutobAhnrAstplAtz gAlt dies für einen ZusAmmenprAll mit einem FAhrzeug der AutobAhnmeisterei (OberlAndesgericht Oldenburg, Az.: 4 U 11/18).