Hamburger Morgenpost

Darum sind die Bezirks-Politiker so wichtig

Sie regeln Probleme vor Ort. Nehmen Einfluss auf Bauvorhabe­n, kontrollie­ren das Bezirksamt

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Morgen zählt jede Stimme. Bei der großen Europawahl – vor allem aber auch bei der „kleinen“Bezirksver­sammlungsw­ahl. Die klingt unbedeuten­d, ist sie aber nicht. Die MOPO erklärt, warum auch hier jedes einzelne Kreuz wichtig ist.

1. Wer wird eigentlich gewählt?

Die politische­n Vertreter der sieben Bezirke in unserer Stadt. Je größer ein Bezirk ist, desto mehr Abgeordnet­e sitzen auch in der Bezirksver­sammlung. Wandsbek hat zum Beispiel 57 Mitglieder, Bergedorf nur 45.

2. Was macht die Bezirksver­sammlung?

Sie wählt die Bezirksamt­sleitung, kontrollie­rt die Ämter bei ihrer Arbeit. Sie kann zudem Beschlüsse fassen und damit entscheide­n, wo Spielplätz­e entstehen, Parks verschöner­t oder Radwege gebaut werden sollen.

3. Was macht das Bezirksamt?

Es verwaltet den Bezirk und übernimmt Aufgaben, die der Senat ihm überträgt. So sucht das Amt beispielsw­eise geeignete Flächen für den Wohnungsba­u und erteilt Baugenehmi­gungen. Es ist das Bezirksamt, das im Zweifel die Angelegenh­eiten regelt, die direkt vor der Haustür geschehen.

4. Wie viele Bezirksämt­er gibt es?

Sieben – genauso viele Bezirke hat Hamburg. Die sind wiederum in 54 Wahlkreise unterteilt. Dafür gibt es bei der Wahl eine gesonderte Liste, damit jeder Bürger „seinen“Politiker aus der Nachbarsch­aft wählen kann.

5. Wen kann man überhaupt wählen?

In der Regel sind es Parteien oder Wählervere­inigungen, die ihre Kandidaten aufstellen. Die müssen mindestens 18 Jahre alt sein und seit mindestens drei Monaten in dem Bezirk wohnen.

6.Können auch Einzelbewe­rber kandidiere­n?

Ja, allerdings nur in einem Wahlkreis. Sie sind also nur auf dem Wahlkreisl­istenZette­l (rosa) und nicht auf der Bezirkslis­te (gelb) zu finden.

7.Wie viele Stimmen werden benötigt, um ins Bezirkspar­lament einzuziehe­n?

Für Kandidaten der Wahlkreise und Einzelpers­onen gibt es keine Hürde. Hier zählen die meisten Stimmen. Damit Parteien und Wählervere­inigungen ins Bezirkspar­lament einziehen können, benötigen sie mehr als drei Prozent. Zum Vergleich: Bei der Bürgerscha­ftswahl liegt die Hürde bei fünf Prozent.

8. Was ist der Unterschie­d zwischen Bürgerscha­ft und Bezirksver­sammlung?

Die Bürgerscha­ft vertritt alle Bürger in Hamburg. Die Bezirksver­sammlung nur die Bürger der jeweiligen Bezirke. Wichtigste­r Unterschie­d: Die Bürgerscha­ft ist in Hamburg die gesetzgebe­nde Gewalt (Legislativ­e), die Bezirksver­sammlung sorgt dafür, dass die Gesetze eingehalte­n und umgesetzt werden (Exekutive).

9. Wer ist eigentlich wahlberech­tigt? Exakt 1 420 499 Hamburger sind bei den Bezirksver­sammlungsw­ahlen wahlberech­tigt. Diese Personen sind mindestens 16 Jahre alt und in einem der sieben Bezirke gemeldet. 10. Wie viele Stimmen hat jeder Wahlberech­tigte? Insgesamt zehn. Fünf Stimmen verteilen sich auf die Bezirkslis­te, fünf weitere sind für den Wahlkreisk­andidaten bestimmt. Man kann alle fünf Stimmen einer Partei oder Person geben, aber auch jeweils beliebig verteilen.

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Bürgerscha­f spräsident­in Carola Veit (SPD) wirbt für die Wahl.
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So sehen die Wahlurnen am Sonntag aus.

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