Schwimmen gegangen – Porsche geklaut S. 15
Dieb knackt Hallenbad-Spind.
Ein paar entspannte Runden im Bramfelder Bäderland schwimmen – darauf hatte sich eine 45-Jährige so gefreut. Doch nach dem Hallenbad-Besuch war die Frau ihren Porsche los!
Das Opfer hatte vor dem Schwimmen seine Handtasche im Umkleidebereich des Gebäudes an der Fabriciusstraße in einem Spind verschlossen. Den brach wenig später ein unbekannter Dieb auf und stahl die Handtasche der Frau. In der befanden sich außer 100 Euro und Handy auch der Kfz-Schein und die Autoschlüssel. Mit dem Schlüssel gelang es dem Dieb dann, den vor dem Bad abgestellten Porsche Cayenne zu starten, und damit zu entkommen.
Jetzt ermittelt die Kripo und hat das Material von Überwachungskameras aus dem Bäderland sichergestellt. Zeugenhinweise an: Tel. 428 65 67 89.
Ein Bäderland-Sprecher sprach gestern von einem Einzelfall. Gleichzeitig verwies er auf die Möglichkeit, in den Bäderland-Einrichtungen Wertschließfächer zu nutzen. Diese befinden sich immer in der Nähe der Rezeption und sind eben besonders gesichert.
Auf diese Möglichkeit der Verwahrung von Wertsachen werde in den Bädern auch deutlich hingewiesen. Trifft das zu, dürfte Bäderland von einer Haftung befreit sein. Ein Spind sei eben nur für die Verwahrung von Kleidung gedacht.
Aber was sagt wohl die Autoversicherung der Frau zur Ablage des PorscheSchlüssels in dem Spind? Vermutlich wird die Versicherung zahlen, da hier keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Lässt ein Autofahrer dagegen den Kfz-Schlüssel beispielsweise in einer Sporthalle in einem unverschlossenen Umkleideraum zurück, muss der Versicherer bei einem Kfz-Diebstahl nicht zahlen – so höchstrichterliche Urteile.