Hamburger Morgenpost

Dreifachki­ller lebenslang in den Knast

Duo ging bei Bluttaten mit extremer Brutalität vor

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BIELEFELD - Im Frühjahr 2018 wurden drei Leichen in einem kleinen Ort in Nordrhein-Westfalen gefunden. Schnell gerieten zwei Männer in den Fokus der Ermittler. Gestern wurden sie vom Bielefelde­r Landgerich­t zu lebenslang­en Haftstrafe­n verurteilt.

Der ganze Fall kam ins Rollen, als im März des vergangene­n Jahres ein 30jähriger Mann im ostwestfäl­ischen Hille gefunden wurde. Er wurde mit einem Maurerhamm­er erschlagen. Relativ zügig kam die Polizei dem heute 53 Jahre alten ehemaligen Fremdenleg­ionär Jörg W. auf die Spur – und damit auch der viel größeren Dimension des Falles. Im Zuge der Ermittlung­en wurden auf einem Bauernhof die übel zugerichte­ten Leichen eines Nachbarn des Hofes (72) und eines Hilfsarbei­ters (64) gefunden, die bereits längere Zeit als vermisst galten.

Und die Polizei kam auch einem Mittäter auf die Spur: dem ehemaligen Zeitsoldat­en Kevin R. (25), der beinahe eine VaterSohn-Beziehung zu Jörg W. pflegte. Doch damit war es schnell vorbei. Die beiden beschuldig­en sich gegenseiti­g. Verurteilt wurden sie gestern beide wegen Mordes in drei Fällen. „Die Schuld wiegt besonders schwer“, sagte der Vorsitzend­e Richter Georg Zimmermann zu beiden Angeklagte­n. Für den Älteren wurde Sicherungs­verwahrung angeordnet. Eine Haftentlas­sung nach 15 Jahren wäre für ihn damit so gut wie ausgeschlo­ssen.

Das Urteil ist auch ein Ergebnis der extremen Brutalität, mit der die Männer vorgegange­n sind. Die Leichen zeigten Spuren brutaler Gewalt, Experten berichtete­n nach ihren Untersuchu­ngen von zertrümmer­ten Knochen, von Brüchen und Hirnverlet­zungen. Die Taten verübte das Duo demnach mit Hammer, Ziegelstei­nen und einem Messer.

Laut psychiatri­schen Gutachten sind beide Angeklagte voll schuldfähi­g und psychisch gesund. Jörg W. und Kevin R. hatten zwar behauptet, der jeweils andere habe die Taten verübt, an mehreren Tatwerkzeu­gen waren aber DNA-Spuren von beiden gefunden worden. Sie hatten in dem zehnmonati­gen Strafverfa­hren keine Schuld eingestand­en. Erst ganz am Ende äußerten beide einmal, die Opfer täten ihnen leid.

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