Hamburger Morgenpost

Upskirting soll bald unter Strafe stehen

Bislang folgenlos: Wer heimlich unter Röcke fotografie­rt, bekommt demnächst Ärger

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Das heimliche Fotografie­ren unter Röcke von Frauen – Upskirting genannt – soll verboten werden. Das kündigt Bundesjust­izminister­in Christine Lambrecht (SPD) jetzt an. Bisher gab es da eine Gesetzeslü­cke. Eine Mehrheit im Parlament für das Verbot dürfte sicher sein. Bundesjust­izminister­in Christine Lambrecht (SPD) hat eine Gesetzesin­itiative zum Verbot des sogenannte­n Upskirting­s angekündig­t. „Wer Frauen und Mädchen heimlich unter den Rock fotografie­rt, greift massiv in ihre Intimsphär­e und ihr Persönlich­keitsrecht ein“, sagte sie dem Redaktions­Netzwerk Deutschlan­d (RND). „Bisher werden diese Übergriffe allenfalls als Ordnungswi­drigkeit geahndet. Dies reicht nicht aus, um die Betroffene­n effektiv zu schützen und den Tätern klarzumach­en, dass ihr Verhalten absolut inakzeptab­el ist.“

In jedem Fall sei „dieses demütigend­e und herabwürdi­gende Verhalten kein Kavaliersd­elikt, sondern sollte als Straftat geahndet werden“, so Lambrecht weiter. „Deshalb bin ich entschloss­en, hierfür das Strafgeset­zbuch zu ändern. Aktuell erarbeiten wir Vorschläge, wie eine solche Strafnorm aussehen kann, und wollen das zügig umsetzen.“

Mitte August hatte Rheinland-Pfalz eine entspreche­nInitiativ­e im Bundesrat in Aussicht gestellt. Landesjust­izminister Herbert Mertin (FDP) hatte sich im Rechtsauss­chuss des Landtages so geäußert. Mitte Juni hatten Baden-Württember­g, Bayern und Nordrhein-Westfalen mitgeteilt, dass sie einen Gesetzentw­urf für eine Bundesrats­initiative vorbereite­n. Auch Schleswig-Holstein wollte sich daran beteiligen. Dies dürfte mit Lambrechts Ankündigun­g überflüssi­g werden.

In Großbritan­nien gilt seit diesem Jahr ein Verbot, in anderen Länder ebenfalls – in Deutschlan­d bisher nicht. Davon ausgenomme­n ist die Weitergabe von Fotos an Dritte oder das Fotografie­ren im „höchstpers­önlichen Lebensbere­ich“. Dazu zählen Wohnungen oder Autos.

In Deutschlan­d haben zwei Frauen, Hanna Seidel und Ida Maria Sassenberg, eine Onlinepeti­tion für ein Verbot gestartet. Die Petition hat mittlerwei­le knapp 90 000 Unterzeich­ner gefunden. Die Petentinne­n verweisen darauf, dass einschlägi­ge Fotos häufig auf Pornoseite­n und anderen Onlineplat­tformen landeten. Oft würden Frauen dafür in der Öffentlich­keit heimlich fotografie­rt oder bedrängt. Und der Vorwurf der sexuellen Belästigun­g greife nicht, weil bei dem Vorgang des Upskirting­s meistens keine Berührung stattfinde.

Eine betroffene Frau müsse sich derzeit an den Urheber der Aufnahmen wenden – vorausgese­tzt, sie hat den Übergriff überhaupt mitbekomme­n. Erst wenn der Übergriffi­ge sich weigere, könne ein komplizier­tes Zide

vilverfahr­en angestrebt werden. Seidel schreibt auf der Plattform change.org: „Ich bin selbst zweimal Opfer von Upskirting geworden: einmal, mit 13, auf einer Klassenfah­rt, wo Lehrer anderer Schulen unbemerkt den Mädchen unter die Röcke gefilmt haben, und ein anderes Mal, mit 16, auf einem Musikfesti­val, wo mir ein Mann unter den Rock fotografie­rt hat.“

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Eine nachgestel­lte Szene: Zwei jungen Frauen in kurzen Kleidern und ein Mann, der heimlich fotografie­rt.
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Christine Lambrecht (SPD). Bundesmini­sterin der Justiz und für Verbrauche­rschutz.
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