Upskirting soll bald unter Strafe stehen
Bislang folgenlos: Wer heimlich unter Röcke fotografiert, bekommt demnächst Ärger
Das heimliche Fotografieren unter Röcke von Frauen – Upskirting genannt – soll verboten werden. Das kündigt Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) jetzt an. Bisher gab es da eine Gesetzeslücke. Eine Mehrheit im Parlament für das Verbot dürfte sicher sein. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat eine Gesetzesinitiative zum Verbot des sogenannten Upskirtings angekündigt. „Wer Frauen und Mädchen heimlich unter den Rock fotografiert, greift massiv in ihre Intimsphäre und ihr Persönlichkeitsrecht ein“, sagte sie dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Bisher werden diese Übergriffe allenfalls als Ordnungswidrigkeit geahndet. Dies reicht nicht aus, um die Betroffenen effektiv zu schützen und den Tätern klarzumachen, dass ihr Verhalten absolut inakzeptabel ist.“
In jedem Fall sei „dieses demütigende und herabwürdigende Verhalten kein Kavaliersdelikt, sondern sollte als Straftat geahndet werden“, so Lambrecht weiter. „Deshalb bin ich entschlossen, hierfür das Strafgesetzbuch zu ändern. Aktuell erarbeiten wir Vorschläge, wie eine solche Strafnorm aussehen kann, und wollen das zügig umsetzen.“
Mitte August hatte Rheinland-Pfalz eine entsprechenInitiative im Bundesrat in Aussicht gestellt. Landesjustizminister Herbert Mertin (FDP) hatte sich im Rechtsausschuss des Landtages so geäußert. Mitte Juni hatten Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen mitgeteilt, dass sie einen Gesetzentwurf für eine Bundesratsinitiative vorbereiten. Auch Schleswig-Holstein wollte sich daran beteiligen. Dies dürfte mit Lambrechts Ankündigung überflüssig werden.
In Großbritannien gilt seit diesem Jahr ein Verbot, in anderen Länder ebenfalls – in Deutschland bisher nicht. Davon ausgenommen ist die Weitergabe von Fotos an Dritte oder das Fotografieren im „höchstpersönlichen Lebensbereich“. Dazu zählen Wohnungen oder Autos.
In Deutschland haben zwei Frauen, Hanna Seidel und Ida Maria Sassenberg, eine Onlinepetition für ein Verbot gestartet. Die Petition hat mittlerweile knapp 90 000 Unterzeichner gefunden. Die Petentinnen verweisen darauf, dass einschlägige Fotos häufig auf Pornoseiten und anderen Onlineplattformen landeten. Oft würden Frauen dafür in der Öffentlichkeit heimlich fotografiert oder bedrängt. Und der Vorwurf der sexuellen Belästigung greife nicht, weil bei dem Vorgang des Upskirtings meistens keine Berührung stattfinde.
Eine betroffene Frau müsse sich derzeit an den Urheber der Aufnahmen wenden – vorausgesetzt, sie hat den Übergriff überhaupt mitbekommen. Erst wenn der Übergriffige sich weigere, könne ein kompliziertes Zide
vilverfahren angestrebt werden. Seidel schreibt auf der Plattform change.org: „Ich bin selbst zweimal Opfer von Upskirting geworden: einmal, mit 13, auf einer Klassenfahrt, wo Lehrer anderer Schulen unbemerkt den Mädchen unter die Röcke gefilmt haben, und ein anderes Mal, mit 16, auf einem Musikfestival, wo mir ein Mann unter den Rock fotografiert hat.“