Was tun beim Wildunfall?
Wer mit einem Reh oder einem Hirsch zusammenstößt, muss die Polizei rufen
Es wird merklich dunkler und sie flitzen wieder über unsere Straßen: Rehe, Hirsche und Wildschweine kennen keine Verkehrsregeln. Eine nicht zu unterschätzende Gefahr, die sogar tödlich enden kann – besonders für Motorradfahrer! 2018 wurden laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft rund 268000 Wildunfälle registriert.
Viele Fahrer sind sich noch dazu unsicher: Was muss ich eigentlich tun, wenn’s kracht? ➤ Einfach weiterfahren? Keine gute Idee! Zuallererst sollte der Fahrer die Unfallstelle mit einem Warndreieck absichern. Umgehend muss die Polizei informiert werden. Meldet der Fahrer den Wildtierunfall nicht, begeht er eine Ordnungswidrigkeit – ein saftiges Bußgeld von 5000 Euro wird fällig. Außerdem kann es eine Anzeige wegen Tierquälerei geben. Wer das verletzte Wild einfach zurücklässt, verstößt gegen das Tierschutzgesetz.
➤ Wer übernimmt die Kosten bei einem Unfall? „Schäden am Fahrzeug können nur über eine bestehende Teil- oder Vollkaskoversicherung reguliert werden“, sagen die Versicherungsprofis der DVAG. Viele Teilkaskoversicherungen zahlen Schäden am Fahrzeug nur dann, wenn es sich beim Zusammenstoß mit dem Auto um sogenanntes Haarwild wie etwa Rehe, Wildschweine oder Füchse handelte, Tiere anderer Kategorien wie etwa Raubvögel, Hunde, Katzen oder Kühe gehören nicht dazu.
➤ Soll ich das Tier sicherheitshalber von der Straße ziehen? Von der Fahrbahn beseitigt werden können bestenfalls nur kleinere, bereits tote Tiere. Dabei das Tier nur mit Handschuhen anfassen – denn besonders bei wilden Tieren besteht eine hohe Infektionsgefahr wie etwa Tollwut.
➤ Achtung bei noch lebenden Tieren: Nicht anfassen und Abstand halten! Wildschweine zum Beispiel können sehr gefährlich werden. Übrigens: Auch das Wild einfach mitzunehmen, ist verboten. Das wäre Wilderei.