Hamburger Morgenpost

Was tun beim Wildunfall?

Wer mit einem Reh oder einem Hirsch zusammenst­ößt, muss die Polizei rufen

- OW

Es wird merklich dunkler und sie flitzen wieder über unsere Straßen: Rehe, Hirsche und Wildschwei­ne kennen keine Verkehrsre­geln. Eine nicht zu unterschät­zende Gefahr, die sogar tödlich enden kann – besonders für Motorradfa­hrer! 2018 wurden laut Gesamtverb­and der Deutschen Versicheru­ngswirtsch­aft rund 268000 Wildunfäll­e registrier­t.

Viele Fahrer sind sich noch dazu unsicher: Was muss ich eigentlich tun, wenn’s kracht? ➤ Einfach weiterfahr­en? Keine gute Idee! Zuallerers­t sollte der Fahrer die Unfallstel­le mit einem Warndreiec­k absichern. Umgehend muss die Polizei informiert werden. Meldet der Fahrer den Wildtierun­fall nicht, begeht er eine Ordnungswi­drigkeit – ein saftiges Bußgeld von 5000 Euro wird fällig. Außerdem kann es eine Anzeige wegen Tierquäler­ei geben. Wer das verletzte Wild einfach zurückläss­t, verstößt gegen das Tierschutz­gesetz.

➤ Wer übernimmt die Kosten bei einem Unfall? „Schäden am Fahrzeug können nur über eine bestehende Teil- oder Vollkaskov­ersicherun­g reguliert werden“, sagen die Versicheru­ngsprofis der DVAG. Viele Teilkaskov­ersicherun­gen zahlen Schäden am Fahrzeug nur dann, wenn es sich beim Zusammenst­oß mit dem Auto um sogenannte­s Haarwild wie etwa Rehe, Wildschwei­ne oder Füchse handelte, Tiere anderer Kategorien wie etwa Raubvögel, Hunde, Katzen oder Kühe gehören nicht dazu.

➤ Soll ich das Tier sicherheit­shalber von der Straße ziehen? Von der Fahrbahn beseitigt werden können bestenfall­s nur kleinere, bereits tote Tiere. Dabei das Tier nur mit Handschuhe­n anfassen – denn besonders bei wilden Tieren besteht eine hohe Infektions­gefahr wie etwa Tollwut.

➤ Achtung bei noch lebenden Tieren: Nicht anfassen und Abstand halten! Wildschwei­ne zum Beispiel können sehr gefährlich werden. Übrigens: Auch das Wild einfach mitzunehme­n, ist verboten. Das wäre Wilderei.

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Besonders im Herbst ist die Gefahr groß, mit Wild zusammenzu­stoßen. Vor allem für Motorradfa­hrer bedeutet das: Lebensgefa­hr!

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