Der Hilfspfleger mit der Todesspritze
Aus Habgier soll Grzegorz W. den Opfern Insulin verabreicht haben
1ÜNCHEN - Der kleine, schwere Mann versteckt sein Gesicht nicht, schaut sich im Gericht in München interessiert um. Erst zum Ende der gut einstündigen Anklageverlesung stützt Grzegorz Stanislaw W. den Kopf auf seine Hände und reibt sich die Stirn. Der Hilfspfleger soll sechs Menschen umgebracht haben, denen er eigentlich helfen sollte. Krasse Eigensucht, rücksichtsloses Gewinnstreben und völlige Gleichgültigkeit wirft die Staatsanwaltschaft dem Polen vor. Zum Prozessauftakt verweigerte Aussage. der 38-Jährige die
Nach einem 120-stündigen Pflegekurs war der gelernte Schlosser und Mechaniker von Mai 2015 an laut Anklage in mehreren Haushalten in Deutschland als Hilfspfleger tätig. Zuständig für die 24-Stunden-Betreuung alter Menschen. Pflegen, so sieht es die Staatsanwaltschaft, wollte er aber nie.
„Ihm kam es beim Antritt seiner jeweiligen Tätigkeit vielmehr darauf an, ungestört die
Häuser der durch ihn zu betreuenden, wehrlosen Personen auf stehlenswerte Gegenstände hin zu durchsuchen und sich selbst durch die Begehung von Diebstählen zu bereichern“, sagt die Staatsanwältin.
Als Motive für den Mord nimmt die Staatsanwaltschaft an, dass Grzegorz W. mit seiner Arbeit nicht zufrieden war, weil er sie entweder zu anstrengend fand – oder weil er das Haus wegen der permanenten Anwesenheit von anderen Pflegekräften oder Familienangehörigen nicht in Ruhe nach Wertgegenständen
durchsuchen konnte. Er habe den Haushalt wechseln wollen, ohne mit einer Vertragsstrafe seiner Agenturen rechnen zu müssen, und seinen wehrlosen Patienten darum Insulin gespritzt. Er soll über das Medikament verfügt haben, weil er im Gegensatz zu seinen Opfern Diabetiker ist. Über Agenturen soll er in Haushalte von mindestens 69 Familien in ganz Deutschland vermittelt worden sein.
Das Leben seines Patienten sei „dem Angeklagten dabei völlig gleichgültig“gewesen.
Die Anklage geht von Heimtücke, Habgier und niedrigen Beweggründen aus. Neben den sechs Mordfällen und drei Fällen des versuchten Mordes listet die Anklage auch drei Fälle von gefährlicher Körperverletzung auf.
Die Richterin wies nach der Verlesung der Anklage darauf hin, dass im Falle einer Verurteilung die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sowie die Anordnung der Sicherungsverwahrung infrage kommen könnten – ebenso wie ein Berufsverbot.