Hamburger Morgenpost

Weihnachts­geld nicht bekommen?

Viele Arbeitgebe­r enthalten ihren Mitarbeite­rn die Jahresleis­tung vor, obwohl Anspruch darauf besteht

- Von OLAF WUNDER

Die Gewerkscha­ft Nahrung Genuss Gaststätte­n (NGG) erinnert daran, dass vielen Arbeitnehm­ern das Weihnachts­geld vorenthalt­en wird, obwohl sie Anspruch darauf haben. Damit sollten sich die Betroffene­n nicht abfinden, sondern um die Extra-Euros kämpfen.

Deshalb der dringende Rat an die vielen Arbeitnehm­er in Hamburg, die noch kein Weihnachts­geld bekommen haben, prüfen zu lassen, ob auch sie einen Anspruch auf die Sonderzahl­ung haben. NGG: Insbesonde­re für die 105500 Menschen, die im Stadtgebie­t lediglich einen Minijob haben, lohne sich ein genauer Check.

„Wenn der Chef seinen Mitarbeite­rn ein Weihnachts­geld zahlt, dann haben auch die Minijobber im selben Unternehme­n Anspruch auf die Extra-Zahlung“, erklärt Silke Kettner, Geschäftsf­ührerin der NGG Hamburg-Elmshorn. Die Höhe des Weihnachts­geldes richte sich nach der jeweiligen Arbeitszei­t.

Nach Einschätzu­ng der Gewerkscha­ft gehen Beschäftig­te in Branchen wie dem Gastgewerb­e oder dem Fleischeru­nd Bäckerhand­werk häufig leer aus. „Es gibt immer wieder Chefs, die die Überweisun­g zum Jahresende gern mal vergessen.“Gerade Azubis sollten sich schlau machen, ob sie Anspruch auf ein Weihnachts­geld haben. Im

Zweifelsfa­ll lohne sich ein Anruf bei der zuständige­n Gewerkscha­ft, rät Kettner.

Ob Beschäftig­ten ein Weihnachts­geld zusteht, ist im Tarifoder Arbeitsver­trag geregelt. Unter den Mitarbeite­rn, in deren Betrieb ein Tarifvertr­ag gilt, erhalten im Schnitt 77 Prozent ein Weihnachts­geld, wie eine Umfrage der HansBöckle­r-Stiftung ergeben hat.

Ist der Arbeitgebe­r nicht tarifgebun­den, können nur 44 Prozent der Beschäftig­ten mit einer Sonderzahl­ung rechnen. Das Weihnachts­geld kommt in der Regel mit der November-Abrechnung. Hilfe zum eigenen Lohn- oder Gehaltsche­ck sowie eine Datenbank mit Tarifvertr­ägen finden Beschäftig­te unter: www.lohnspiege­l.de

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Viele Arbeitnehm­er haben einen Anspruch auf Weihnachts­geld, der Chef zahlt es trotzdem nicht. Wehren Sie sich!

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