Weihnachtsgeld nicht bekommen?
Viele Arbeitgeber enthalten ihren Mitarbeitern die Jahresleistung vor, obwohl Anspruch darauf besteht
Die Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG) erinnert daran, dass vielen Arbeitnehmern das Weihnachtsgeld vorenthalten wird, obwohl sie Anspruch darauf haben. Damit sollten sich die Betroffenen nicht abfinden, sondern um die Extra-Euros kämpfen.
Deshalb der dringende Rat an die vielen Arbeitnehmer in Hamburg, die noch kein Weihnachtsgeld bekommen haben, prüfen zu lassen, ob auch sie einen Anspruch auf die Sonderzahlung haben. NGG: Insbesondere für die 105500 Menschen, die im Stadtgebiet lediglich einen Minijob haben, lohne sich ein genauer Check.
„Wenn der Chef seinen Mitarbeitern ein Weihnachtsgeld zahlt, dann haben auch die Minijobber im selben Unternehmen Anspruch auf die Extra-Zahlung“, erklärt Silke Kettner, Geschäftsführerin der NGG Hamburg-Elmshorn. Die Höhe des Weihnachtsgeldes richte sich nach der jeweiligen Arbeitszeit.
Nach Einschätzung der Gewerkschaft gehen Beschäftigte in Branchen wie dem Gastgewerbe oder dem Fleischerund Bäckerhandwerk häufig leer aus. „Es gibt immer wieder Chefs, die die Überweisung zum Jahresende gern mal vergessen.“Gerade Azubis sollten sich schlau machen, ob sie Anspruch auf ein Weihnachtsgeld haben. Im
Zweifelsfall lohne sich ein Anruf bei der zuständigen Gewerkschaft, rät Kettner.
Ob Beschäftigten ein Weihnachtsgeld zusteht, ist im Tarifoder Arbeitsvertrag geregelt. Unter den Mitarbeitern, in deren Betrieb ein Tarifvertrag gilt, erhalten im Schnitt 77 Prozent ein Weihnachtsgeld, wie eine Umfrage der HansBöckler-Stiftung ergeben hat.
Ist der Arbeitgeber nicht tarifgebunden, können nur 44 Prozent der Beschäftigten mit einer Sonderzahlung rechnen. Das Weihnachtsgeld kommt in der Regel mit der November-Abrechnung. Hilfe zum eigenen Lohn- oder Gehaltscheck sowie eine Datenbank mit Tarifverträgen finden Beschäftigte unter: www.lohnspiegel.de