Hamburger Morgenpost

Tierquäler­ei: Überrasche­nde Wende im Fall Tonka

Zwei Männer hatten die kranke und verwahrlos­te Hündin angeblich gefunden. Jetzt kam raus: Einer der beiden war ihr Herrchen

- Von STEPHANIE LAMPRECHT

Ihr Fall hat Hamburger Tierfreund­e bewegt: Abgemagert und mit kahlen, entzündete­n Hautstelle­n wurde Husky-Hündin Tonka Anfang Dezember im Tierheim des Hamburger Tierschutz­vereins abgegeben. Passanten wollen das verwahrlos­te, kranke Tier auf der Veddel entdeckt haben. Jetzt die überrasche­nde Wende: Offenbar war einer der angebliche­n Finder in Wahrheit Tonkas Herrchen!

Die Tierschutz­berater des Hamburger Tierschutz­vereins HTV haben das Rätsel um Tonkas Herkunft gelöst. Nach mehreren Befragunge­n der beiden angebliche­n Finder stand fest: Die beiden Männer verstrickt­en sich in Widersprüc­he, machten nicht zueinander­passende Angaben zu den Umständen der angebliche­n Hunderettu­ng. Schließlic­h gab einer der beiden zu, dass er der Halter der jungen HuskyHündi­n war.

Offenbar hatte er sein von Milben befallenes Hundemädch­en zunächst zu einem Tierarzt gebracht, die verschrieb­ene Behandlung mit Medikament­en aber nicht durchgefüh­rt. Auch den Kontrollbe­such beim Tierarzt ließ der Mann ausfallen.

Wochen später war die Hündin, die im Tierheim „Tonka“getauft wurde, in einem schockiere­nden Zustand. Der offenbar überforder­te Halter brachte sie ins Tierheim und tischte den Mitarbeite­rn die Geschichte von der angebliche­n Fundhündin auf.

Zuvor hatte der Tierschutz­verein einen Fahndungsa­ufruf gestartet und mit detektivis­cher Kleinarbei­t den Weg von Tonkas nicht registrier­tem Chip bis zu einer Tierarztpr­axis in Neugraben zurückverf­olgt. Dort lagen die Daten von Tonkas Züchterin und ihrem Halter vor.

Weil die Praxis dem Verein aus Datenschut­zgründen die Namen nicht nennen durfte, gaben die Tierschütz­er die Ergebnisse ihrer Recherche an die Polizei weiter. Wenig später stand fest, dass einer der Männer, die die Hündin abgegeben hatten, ihr Halter war.

Dem Mann droht nun nach dem Tierschutz­gesetz ein Bußgeld wegen des Aussetzen eines Tieres. In besonders schlimmen Einzelfäll­en können bis zu 25 000 Euro verhängt werden.

Im Fall Tonka könnte sogar eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutz­gesetzes vorliegen, da dem Tier zusätzlich eine dringend notwendige medizinisc­he Behandlung vorenthalt­en wurde und Tonka somit Leiden zugefügt wurde.

Krank und völlig verwahrlos­t: So wurde Husky-Hündin Tonka im Tierheim abgegeben.

Tonka geht es inzwischen deutlich besser. Ihr Fell wächst langsam nach, die Wunden verheilen.

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