Von STEPHANIE LAMPRECHT
Die Bürgerschaft hat ein neues Verfassungsschutzgesetz verabschiedet, das der Behörde deutlich mehr Befugnisse zugesteht. So dürfen Verfassungsschützer in Zukunft schneller sensible Daten von Verdächtigen an Behörden, Schulen oder auch Vereine weitergeben. Auch dürfen Daten von
Minderjährigen ab zwölf Jahren gespeichert werden, außerdem wurden die Möglichkeiten der Telefonüberwachung ausgeweitet.
Der rot-grüne Senat hat den Gesetzentwurf bereits im Oktober 2019 beschlossen. Damals erklärte Innensenator Andy Grote (SPD) die Vorteile einer schnelleren Datenweitergabe so: „Wenn es zum Beispiel darum geht, dass ein Fußballverein davon erfährt, dass sein Jugendtrainer Islamist ist, dürfen wir etwas mehr Informationen weitergeben, das ist ganz wichtig.“
Bisher galt – unter dem Eindruck der Gestapo im „Dritten Reich“– ein „Trennungsgebot“: Dem Verfassungsschutz war verboten, Informationen, die etwa durch V-Leute oder Überwachungen erlangt wurden, an andere Behörden weiterzugeben. So durfte etwa, wenn der Verfassungsschutz von einer Kindeswohlgefährdung in einer mutmaßlichen Extremisten-Familie erfuhr, das Jugendamt nicht eingeschaltet werden.
Weitere Neuerungen: Zukünftig dürfen auch die Daten von zwölfjährigen mutmaßlichen Verfassungsfeinden gespeichert werden. Außerdem wurde die „QuellenTKÜ“beschlossen. „TKÜ“steht für „Telekommunikationsüberwachung“, „Quelle“bedeutet, dass Gespräche und Informationen abgefangen werden, bevor sie verschlüsselt werden können.
Dafür darf sich der Verfassungsschutz Hamburg nun in die Computer der Ver