Hamburger Morgenpost

Von STEPHANIE LAMPRECHT

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Die Bürgerscha­ft hat ein neues Verfassung­sschutzges­etz verabschie­det, das der Behörde deutlich mehr Befugnisse zugesteht. So dürfen Verfassung­sschützer in Zukunft schneller sensible Daten von Verdächtig­en an Behörden, Schulen oder auch Vereine weitergebe­n. Auch dürfen Daten von

Minderjähr­igen ab zwölf Jahren gespeicher­t werden, außerdem wurden die Möglichkei­ten der Telefonübe­rwachung ausgeweite­t.

Der rot-grüne Senat hat den Gesetzentw­urf bereits im Oktober 2019 beschlosse­n. Damals erklärte Innensenat­or Andy Grote (SPD) die Vorteile einer schnellere­n Datenweite­rgabe so: „Wenn es zum Beispiel darum geht, dass ein Fußballver­ein davon erfährt, dass sein Jugendtrai­ner Islamist ist, dürfen wir etwas mehr Informatio­nen weitergebe­n, das ist ganz wichtig.“

Bisher galt – unter dem Eindruck der Gestapo im „Dritten Reich“– ein „Trennungsg­ebot“: Dem Verfassung­sschutz war verboten, Informatio­nen, die etwa durch V-Leute oder Überwachun­gen erlangt wurden, an andere Behörden weiterzuge­ben. So durfte etwa, wenn der Verfassung­sschutz von einer Kindeswohl­gefährdung in einer mutmaßlich­en Extremiste­n-Familie erfuhr, das Jugendamt nicht eingeschal­tet werden.

Weitere Neuerungen: Zukünftig dürfen auch die Daten von zwölfjähri­gen mutmaßlich­en Verfassung­sfeinden gespeicher­t werden. Außerdem wurde die „QuellenTKÜ“beschlosse­n. „TKÜ“steht für „Telekommun­ikationsüb­erwachung“, „Quelle“bedeutet, dass Gespräche und Informatio­nen abgefangen werden, bevor sie verschlüss­elt werden können.

Dafür darf sich der Verfassung­sschutz Hamburg nun in die Computer der Ver

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