Mehr Rechte für PauschalUrlauber
Rückgabe von Reise-Gutscheinen möglich
BERLIN - Gute Nachrichten für Pauschalurlauber: Wer bereits einen Gutschein für eine in der Corona-Krise geplatzte Pauschalreise akzeptiert hat, soll diesen nach dem Willen der Bundesregierung zurückgeben können.
Das geht aus einem am Mittwoch vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf hervor. Mit dem wird sich nun der Bundestag befassen.
Bereits in der vergangenen Woche hatte das Kabinett Eckpunkte der neuen Regelungen beschlossen, die das Justizministerium mittlerweile im Detail ausbuchstabiert hat. Demnach sollen Pauschalreisende ihr Geld zurückverlangen können, wenn der Urlaub wegen der Coronavirus-Pandemie ausfällt.
Eine ursprünglich geplante Gutscheinpflicht, die helfen sollte, Insolvenzen zu vermeiden, soll es nicht geben. Verbraucher können aber freiwillig einen Gutschein wählen, dessen Wert auch dann staatlich abgesichert ist, wenn Anbieter pleitegehen.
Bei vor dem 8. März 2020 gebuchten Pauschalreisen,
die wegen der Corona-Pandemie nicht stattfanden, sollen Reiseveranstalter Kunden statt der Erstattung Gutscheine für spätere Reisen anbieten können. Diese sollen bis höchstens Ende kommenden Jahres gültig bleiben. Wird der Voucher bis dahin nicht eingelöst, gibt’s das Geld zurück.
Der ADAC sieht in dem Gesetzentwurf ein positives Signal für die Tourismusbranche: „Die Lösung ist im Sinne des Verbrauchers, denn es wird klargestellt, dass Betroffene Gutscheine nicht akzeptieren müssen“, sagt Kurt Heinen, Tourismuspräsident des Autoclubs. „Gleichzeitig wird die Entscheidung für einen Gutschein erleichtert.“
Der Deutsche Reiseverband hingegen findet, dass „die eigentlichen Probleme nicht angepackt werden“, so dessen Präsident Jörg Fiebig. Die Branche sei existenziell bedroht, wofür es noch keine Lösung gebe: „Nur die Kombination aus freiwilligen Gutscheinen und Kreditfonds kann die Liquidität der Unternehmen sichern.“