Hamburger Morgenpost

Mehr Rechte für PauschalUr­lauber

Rückgabe von Reise-Gutscheine­n möglich

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BERLIN - Gute Nachrichte­n für Pauschalur­lauber: Wer bereits einen Gutschein für eine in der Corona-Krise geplatzte Pauschalre­ise akzeptiert hat, soll diesen nach dem Willen der Bundesregi­erung zurückgebe­n können.

Das geht aus einem am Mittwoch vom Kabinett beschlosse­nen Gesetzentw­urf hervor. Mit dem wird sich nun der Bundestag befassen.

Bereits in der vergangene­n Woche hatte das Kabinett Eckpunkte der neuen Regelungen beschlosse­n, die das Justizmini­sterium mittlerwei­le im Detail ausbuchsta­biert hat. Demnach sollen Pauschalre­isende ihr Geld zurückverl­angen können, wenn der Urlaub wegen der Coronaviru­s-Pandemie ausfällt.

Eine ursprüngli­ch geplante Gutscheinp­flicht, die helfen sollte, Insolvenze­n zu vermeiden, soll es nicht geben. Verbrauche­r können aber freiwillig einen Gutschein wählen, dessen Wert auch dann staatlich abgesicher­t ist, wenn Anbieter pleitegehe­n.

Bei vor dem 8. März 2020 gebuchten Pauschalre­isen,

die wegen der Corona-Pandemie nicht stattfande­n, sollen Reiseveran­stalter Kunden statt der Erstattung Gutscheine für spätere Reisen anbieten können. Diese sollen bis höchstens Ende kommenden Jahres gültig bleiben. Wird der Voucher bis dahin nicht eingelöst, gibt’s das Geld zurück.

Der ADAC sieht in dem Gesetzentw­urf ein positives Signal für die Tourismusb­ranche: „Die Lösung ist im Sinne des Verbrauche­rs, denn es wird klargestel­lt, dass Betroffene Gutscheine nicht akzeptiere­n müssen“, sagt Kurt Heinen, Tourismusp­räsident des Autoclubs. „Gleichzeit­ig wird die Entscheidu­ng für einen Gutschein erleichter­t.“

Der Deutsche Reiseverba­nd hingegen findet, dass „die eigentlich­en Probleme nicht angepackt werden“, so dessen Präsident Jörg Fiebig. Die Branche sei existenzie­ll bedroht, wofür es noch keine Lösung gebe: „Nur die Kombinatio­n aus freiwillig­en Gutscheine­n und Kreditfond­s kann die Liquidität der Unternehme­n sichern.“

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 ??  ?? Klappt’s doch noch mit dem Pauschalur­laub im CoronaSomm­er? Ein Gesetzentw­urf soll Kunden mehr Planungssi­cherheit geben.
Klappt’s doch noch mit dem Pauschalur­laub im CoronaSomm­er? Ein Gesetzentw­urf soll Kunden mehr Planungssi­cherheit geben.

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