Polizei löscht G20-Datenbank
STRAFVERFOLGUNG „Keine Erforderlichkeit mehr“für Gesichtserkennung
Um Personen zu ermitteln, die während des G20-Gipfels im Juli 2017 Straftaten begangen hatten, wertete die Polizei Unmengen an Video- und Fotomaterial aus – mithilfe einer vom Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar kritisierten Gesichtserkennungssoftware. Nun wurde die Datenbank gelöscht.
Es bestehe keine strafrechtliche Erforderlichkeit mehr hinsichtlich geführter G20Verfahren, wird die Polizei in einem vom Senat veröffentlichten Schreiben zitiert. Die aus den Daten ermittelten Gesichter möglicher verdächtiger Personen waren kurz nach dem G20Gipfel gespeichert und mit bereits bekannten Verbrechern abgeglichen worden.
Bereits 2018 kritisierte Caspar dieses Vorgehen scharf. Seiner Auffassung nach existiere für die biometrische Analyse der Gesichter keine hinreichende Ermächtigungsgrundlage. Kurz darauf forderte er die Löschung. Das Verwaltungsgericht blockte jedoch ab, teilte mit, dass ihm die Kompetenz zur Überprüfung der Rechtslage fehle und die Maßnahmen auf eine allgemeine Regelung der Datenverarbeitung im Bundesdatenschutzgesetz gestützt werden könnten.
Nun also die freiwillige
Löschung – die Caspar natürlich begrüßt: Trotzdem hat er mit Hinblick auf die Tatsache, dass die Gesichtserkennung weiterhin ein legitimes und von der Polizei genutztes Mittel bleibt, Bedenken. „Besondere gesetzliche Vorgaben zur Zulässigkeit des Einsatzes dieser Technologie sind erforderlich, um Rechte von Menschen, die zu keinem Zeitpunkt tatverdächtig sind, wirksam zu schützen.“
VOR GERICHT