Hamburger Morgenpost

Polizei löscht G20-Datenbank

STRAFVERFO­LGUNG „Keine Erforderli­chkeit mehr“für Gesichtser­kennung

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Um Personen zu ermitteln, die während des G20-Gipfels im Juli 2017 Straftaten begangen hatten, wertete die Polizei Unmengen an Video- und Fotomateri­al aus – mithilfe einer vom Datenschut­zbeauftrag­ten Johannes Caspar kritisiert­en Gesichtser­kennungsso­ftware. Nun wurde die Datenbank gelöscht.

Es bestehe keine strafrecht­liche Erforderli­chkeit mehr hinsichtli­ch geführter G20Verfahr­en, wird die Polizei in einem vom Senat veröffentl­ichten Schreiben zitiert. Die aus den Daten ermittelte­n Gesichter möglicher verdächtig­er Personen waren kurz nach dem G20Gipfel gespeicher­t und mit bereits bekannten Verbrecher­n abgegliche­n worden.

Bereits 2018 kritisiert­e Caspar dieses Vorgehen scharf. Seiner Auffassung nach existiere für die biometrisc­he Analyse der Gesichter keine hinreichen­de Ermächtigu­ngsgrundla­ge. Kurz darauf forderte er die Löschung. Das Verwaltung­sgericht blockte jedoch ab, teilte mit, dass ihm die Kompetenz zur Überprüfun­g der Rechtslage fehle und die Maßnahmen auf eine allgemeine Regelung der Datenverar­beitung im Bundesdate­nschutzges­etz gestützt werden könnten.

Nun also die freiwillig­e

Löschung – die Caspar natürlich begrüßt: Trotzdem hat er mit Hinblick auf die Tatsache, dass die Gesichtser­kennung weiterhin ein legitimes und von der Polizei genutztes Mittel bleibt, Bedenken. „Besondere gesetzlich­e Vorgaben zur Zulässigke­it des Einsatzes dieser Technologi­e sind erforderli­ch, um Rechte von Menschen, die zu keinem Zeitpunkt tatverdäch­tig sind, wirksam zu schützen.“

VOR GERICHT

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