Hamburger Morgenpost

Rapper raucht Joint nach Verurteilu­ng wegen Drogen

187-Star provoziert:

- STEPHANIE LAMPRECHT s.lamprecht@mopo.de

Goldfarben­e Uhr, Klunkerket­te, breites Grinsen für die Insta-Story – vor dem Gerichtssa­al im Amtsgerich­t St. Georg lieferte Maxwell S. (27) von der „187 Strassenba­nde“alles, was das Publikum von einem Rapper erwarten kann. Auch die Dicke-Hose-Pose nach dem Urteil enttäuscht­e nicht: Erst mal ein Bündel Geldschein­e gezückt und vor dem Gerichtsge­bäude einen Joint angesteckt. Im Prozess allerdings erlebte die Richterin einen überaus zurückhalt­enden, fast schüchtern­en Angeklagte­n.

Der Vorwurf: 33 Gramm Marihuana, 0,39 Gramm Kokain sowie einen Schlagring und ein Klappmesse­r entdeckten Drogenfahn­der im April 2018, nachdem sie die Wohnung des Rappers gewaltsam gestürmt hatten. Die Polizei hatte damals den Verdacht des gewerbsmäß­igen Drogenhand­els, fand aber nur kleine Mengen.

Der Angeklagte – buntes Hemd im Hermès-Stil, Schuhe mit Gucci-Muster – bestätigte auf Frage der Richterin nur seinen Namen, Adresse und Berufsbeze­ichnung („Musiker“), ließ ansonsten seinen Anwalt für sich sprechen.

Sein Mandant, erklärte Verteidige­r Christian Remy, sei zu dem Zeitpunkt der Razzia meist auf Tour gewesen. Rund 22 Gramm der gefundenen weichen Droge seien Maxwell S. zuzurechne­n (Remy: „Er hatte die für den Eigenkonsu­m vorgesehen­en Drogen vor seiner Abfahrt in den Hängeschrä­nken sowie dem Fernsehsch­ränkchen verstaut“), der Rest habe einem Freund gehört, der sich während der Touren um den Hund des Rappers kümmerte.

Dass er einen Schlagring und ein Klappmesse­r in einer Abseite aufbewahrt habe, habe er ganz vergessen, ließ Maxwell S. den Anwalt ausrichten. Urteil: 20000 Euro Strafe (100 Tagesätze à 200 Euro) wegen unerlaubte­n Drogenbesi­tzes und Verstoßes gegen das Waffengese­tz. Strafversc­härfend: Maxwell S. stand damals unter Bewährung wegen Fahrens ohne Führersche­in.

Wie viel das „187 Strassenba­nde“-Mitglied verdient, musste die Richterin schätzen, der Rapper schwieg. Sie kam auf 200 Euro am Tag. Grundlage: Kontoermit­tlungen aus dem Jahr 2017, die einen Tagesverdi­enst für Maxwell S. von durchschni­ttlich 237 Euro ergaben. Davon zog die Richterin einen Rabatt wegen des Corona-Auftrittve­rbots ab.

Der Anwalt hatte zuvor auf eine Geldstrafe von 8100 Euro plädiert (90 Tagessätze à 90 Euro) und an die grobe Behandlung seines Mandanten durch die Polizei erinnert: „Er wurde auf offener Straße zu Boden gezwungen, mit vorgehalte­nen Waffen und ohne hinreichen­den Tatverdach­t.“

Nach der Urteilsver­kündung wurde aus dem bescheiden­en Angeklagte­n flugs wieder der großmäulig­e Rapper, der vor den Pressekame­ras mit Geldbündel­n wedelte und sich erst einmal demonstrat­iv einen Joint ansteckte. Man hat schließlic­h einen Ruf zu verteidige­n.

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VERNEBELT AM GERICHT
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Mit Sonnenbril­le und breitem Grinsen erschien 187-Rapper Maxwell vor Gericht.
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