Gesetz gegen Hass
Bundestag beschließt härtere Maßnahmen gegen Hetze im Internet
BERLIN - Hass und Hetze im Internet werden künftig konsequenter verfolgt und härter bestraft. Der Bundestag beschloss gestern Abend ein Gesetzespaket zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität. Demnach werden Betreiber sozialer Netzwerke verpflichtet, Straftaten – insbesondere Mordoder Vergewaltigungsdrohungen und Volksverhetzung sowie die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte – an das Bundeskriminalamt zu melden, anstatt sie nur zu löschen oder zu sperren. Damit Täter schnell identifiziert werden können, soll unter anderem die IP-Adresse übermittelt werden, die etwa den benutzten Computer eindeutig kennzeichnet.
Beleidigungen im Netz werden stärker bestraft, um den speziellen Bedingungen des Internets – große Reichweite und hohe Aggressivität - besser gerecht zu werden. Tätern drohen anstelle von höchstens einem künftig bis zu zwei Jahre Haft. Bei der Strafzumessung berücksichtigt werden neben rassistischen und fremdenfeindlichen Beweggründen auch antisemitische Motive. Die Beleidigung von Kommunalpolitikern wird ausdrücklich bestraft ebenso wie das öffentliche Befürworten von Straftaten, wenn dadurch ein Klima der Angst entsteht.
Eine Auskunftssperre beim Meldeamt wird für Betroffene leichter durchzusetzen sein.
Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) erklärte: „Wer hetzt und droht, muss mit Anklagen und Verurteilungen rechnen.“Der Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, der antisemitische Terror in Halle, die rassistischen Morde in Hanau und die hohe Zahl weiterer rechtsextremistischer Gewalttaten zeigten, wie nötig es sei, die Spirale von Hass und Gewalt zu durchbrechen.