Hamburger Morgenpost

Das NebenjobEi­nmaleins für Studenten

Gehalt, BAföG, Steuern: Darauf müssen Sie achten

- VON FREDERIC VOSSEBERG

Das Studium finanziere­n, Arbeitserf­ahrung sammeln oder einfach das Portemonna­ie auffüllen: Nebenjobs gehören für viele zum Studentenl­eben. Worauf es dabei zu achten gilt.

Wer als Student knapp bei Kasse ist, kann sich mit Nebenjobs auf die Beine helfen. Die Gesetzgebu­ng sieht dafür jedoch einen gewissen Rahmen vor. Die MOPO gibt Antworten auf die wichtigste­n Fragen.

➤ In welchen Bereichen finden sich Nebenjobs für Studenten?

Bürokräfte, Babysitter, Kellner und Callcenter-Mitarbeite­r – das Angebot für Studierend­e auf Jobsuche ist vielfältig. Etwas höhere Stundenlöh­ne gibt es unter Umständen in der ProduktPro­motion oder als Nachhilfek­raft. Jobs als Serviceper­sonal, Barkeeper oder Barista sind Klassiker. Die Arbeit lohnt sich, wenn es gutes Trinkgeld gibt.

Laut Achim Meyer auf der Heide vom Deutschen Studentenw­erk

sind rund ein Drittel aller jobbenden Studenten als studentisc­he Hilfskraft beschäftig­t. Das bietet Gelegenhei­t, Einblicke in Forschung und Lehre zu bekommen.

➤ Wo finden Studenten Jobs?

Neben den üblichen Jobportale­n gibt es speziell auf Studenten zugeschnit­tene Vermittlun­gsplattfor­men wie „Zenjob“, „Studentjob“oder „Studitemps“. Neben den Online-Jobbörsen empfiehlt Achim Meyer auf der Heide, auf schwarze Bretter und Social-Media-Anzeigen zu achten. Auch Kommiliton­en, Freunde, Bekannte oder Eltern kann man als Netzwerk nutzen. Nicht zuletzt kommt die eigene Hochschule als Arbeitgebe­r infrage. Hilfe kann man sich auch bei den Sozialbera­tungen der Studentenw­erke oder beim Arbeitsamt holen.

➤ Welche Arbeitsfor­men kommen für Studierend­e infrage?

Studentenj­obs werden meist als Werkstuden­tenstelle oder als Minijob angeboten. Werkstuden­ten zählen als normaler Arbeitnehm­er, können allerdings sozialvers­icherungsf­rei beschäftig­t werden, erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwält­in für Arbeitsrec­ht. Man dürfe allerdings nicht mehr als 20 Stunden während des Semesters arbeiten und sei in der Pflicht, das Studium weiterzufü­hren.

Wer mehr arbeitet, wird bei der Sozialvers­icherung nicht als Studierend­er, sondern als Arbeitnehm­er abgerechne­t. Eine Ausnahme bildet der Semesterfe­rienjob: Er erlaubt Vollzeitar­beit bis zu 70 Tagen im Jahr.

Beim Minijob handelt es sich um eine Tätigkeit, deren Lohn die 450-Euro-Grenze nicht überschrei­ten darf. Unter dieser Geringfügi­gkeitsgren­ze müssen auch keine Steuern gezahlt werden. Was darüber hinaus geht, kann bis zu einem monatliche­n Verdienst von 1300 Euro noch als sogenannte­r Midijob gelten. Dann müssen reduzierte Sozialvers­icherungsb­eiträge gezahlt werden, die sich Arbeitnehm­er und Arbeitgebe­r teilen.

➤ Wirkt sich ein Studentenj­ob

auf das BAföG aus? Solange man mit einem oder mehreren Studentenj­obs nicht mehr als 450 Euro im Monat (oder 5400 Euro im Jahr) einnimmt, bleibt der BAföGSatz unberührt. Übersteigt man diesen Freibetrag, wird die Differenz zwischen Verdienst und Freibetrag, gerechnet auf zwölf Monate, vom BAföG abgezogen. ➤ Was müssen Studierend­e zum

Thema Steuern wissen? In der Regel seien Steuern für Studierend­e kein Problem, erklärt der Berliner Rechtsanwa­lt Peter Deutschman­n vom Deutschen Anwaltvere­in. Solange Studierend­e nur geringfügi­g beschäftig­t seien, kommen sie in der Regel nicht über den jährlichen Steuerfrei­betrag von 9408 Euro.

Spezialfäl­le könne es aber immer geben. Ein Beispiel: Scheinselb­stständigk­eit in Promotion-Jobs. Hier könnte das Finanzamt infrage stellen, ob man denn wirklich selbststän­dig oder überhaupt noch Vollzeitst­udent sei. Schlimmste­nfalls müssten dann Krankenkas­senbeiträg­e nachgezahl­t werden. Vorher Rat einholen, lohnt sich also.

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Jobs als Serviceper­sonal, Barkeeper oder Barista sind Klassiker.
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