Dürfen Chefs Bewerber googeln?
Wenn der Arbeitgeber alles über Sie weiß, wenn Sie zum Vorstellungsgespräch kommen
Welche Informationen kann ein Arbeitgeber über mich im Netz finden? Bewerber sind dazu angehalten, das gewissenhaft zu prüfen. Aber dürfen Arbeitgeber Bewerber vor dem Vorstellungsgespräch überhaupt googeln?
„Grundsätzlich nein“, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Arbeitgeber dürften zwar alle Infos erheben, die objektiv für die Entscheidung über die
Begründung des Arbeitsverhältnisses erforderlich sind.
„Aber über eine Suchmaschinenabfrage können Arbeitgeber in der Regel nichts herausfinden, was unter diese objektiven Kriterien fällt“, sagt die Expertin. Dazu gehöre insbesondere die fachliche Eignung eines Bewerbers.
Das sei vor allem eine Frage des Datenschutzes. Früher habe man angenommen: Informationen, die über einen Kandidaten öffentlich im Internet zugänglich sind, dürfen Arbeitgeber zur Kenntnis nehmen, wenn nicht die Interessen des
Kandidaten dadurch beeinträchtigt werden – alles Private, etwa Auftritte in den sozialen Medien, dagegen nicht. Seit Einführung der neuen Datenschutzgrundverordnung gelten hier allerdings strengere Regeln.