Unterschiedliche Auflagen nach Treffen
Die Infektionszahlen mit dem Coronavirus steigen und die Gesundheitsämter sind teils überfordert – das gilt auch für fünf Hamburger, die sich in einem nicht nachvollziehbaren Quarantäne-Chaos befinden und in der MOPO davon berichten.
„Ich blicke durch die ganzen Auflagen überhaupt nicht mehr durch“, sagt Basti W. – Erstkontakt einer Person, die positiv auf das Coronavirus getestet wurde. Vor zwei Wochen saß er mit vier Hamburgern in einer Bar in Eimsbüttel. Zwei Tage später wurde Lea D., eine Person aus der Gruppe, positiv getestet. Was folgte, verwirrte alle.
Die vier Kontaktpersonen entschieden laut eigenen Aussagen, sich in freiwillige Quarantäne zu begeben und testen zu lassen. Das Ergebnis: eine weitere Person positiv, die anderen drei negativ.
Informationen vom Gesundheitsamt hätten zunächst nur die zwei infizierten Personen erhalten, berichten die Freunde. „Deine Erstkontakte werden demnächst telefonisch kontaktiert und über die Quarantäne-Auflagen informiert“, habe ein Mitarbeiter des Bezirksamts Eimsbüttel in einem Telefonat zu Lea D. gesagt. Nach einer Woche wurden die Kontaktpersonen tatsächlich benachrichtigt. Die Quarantäne-Auflagen fielen dabei aber unterschiedlich aus.
Basti W. sei telefonisch mitgeteilt worden, dass der Kontakt in der Bar nicht ausreiche, um eine häusliche Quarantäne anzuordnen. Eine Betroffene habe eine schriftliche Anordnung für die Quarantäne erhalten und eine weitere Betroffene, Pauline B., wurde positiv getestet und lebt nun isoliert.
Eine dritte Betroffene, Aileen H., hatte zunächst selbst das Gesundheitsamt kontaktiert, um einen Test zu Hause durchführen zu lassen. „Mir wurde gesagt, dass ich mich 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben soll“, erzählt sie. Nach einer Woche wurde H. noch einmal telefonisch kontaktiert. In dem Gespräch sagte man ihr, eine Quarantäne sei gar nicht nötig gewesen.
Anja Segert, Pressesprecherin bei der Sozialbehörde, erklärt das Vorgehen wie folgt: „Die Anordnung kann im ersten Schritt mündlich ausgesprochen werden und wird schriftlich vom Gesundheitsamt noch einmal bestätigt.“Die Gesundheitsämter seien dabei im regelmäßigen Kontakt zu den in Quarantäne befindlichen Personen. In Einzelfällen würden sogar Hausbesuche durchgeführt.
Auch über die Aufhebung der Isolationsmaßnahmen entscheidet das Gesundheitsamt. „In der Regel wird die Quarantäne nach 14 Tagen aufgehoben, sofern die betroffene Person die letzten 48 Stunden symptomfrei gewesen ist“, erklärt Segert. Über die Aufhebung der Isolationsmaßnahmen werde man die betroffenen Personen mündlich informieren. Die schriftliche Bestätigung erfolge im Anschluss.