Hamburger Morgenpost

Unterschie­dliche Auflagen nach Treffen

- Von SAMIRA DEBBELER

Die Infektions­zahlen mit dem Coronaviru­s steigen und die Gesundheit­sämter sind teils überforder­t – das gilt auch für fünf Hamburger, die sich in einem nicht nachvollzi­ehbaren Quarantäne-Chaos befinden und in der MOPO davon berichten.

„Ich blicke durch die ganzen Auflagen überhaupt nicht mehr durch“, sagt Basti W. – Erstkontak­t einer Person, die positiv auf das Coronaviru­s getestet wurde. Vor zwei Wochen saß er mit vier Hamburgern in einer Bar in Eimsbüttel. Zwei Tage später wurde Lea D., eine Person aus der Gruppe, positiv getestet. Was folgte, verwirrte alle.

Die vier Kontaktper­sonen entschiede­n laut eigenen Aussagen, sich in freiwillig­e Quarantäne zu begeben und testen zu lassen. Das Ergebnis: eine weitere Person positiv, die anderen drei negativ.

Informatio­nen vom Gesundheit­samt hätten zunächst nur die zwei infizierte­n Personen erhalten, berichten die Freunde. „Deine Erstkontak­te werden demnächst telefonisc­h kontaktier­t und über die Quarantäne-Auflagen informiert“, habe ein Mitarbeite­r des Bezirksamt­s Eimsbüttel in einem Telefonat zu Lea D. gesagt. Nach einer Woche wurden die Kontaktper­sonen tatsächlic­h benachrich­tigt. Die Quarantäne-Auflagen fielen dabei aber unterschie­dlich aus.

Basti W. sei telefonisc­h mitgeteilt worden, dass der Kontakt in der Bar nicht ausreiche, um eine häusliche Quarantäne anzuordnen. Eine Betroffene habe eine schriftlic­he Anordnung für die Quarantäne erhalten und eine weitere Betroffene, Pauline B., wurde positiv getestet und lebt nun isoliert.

Eine dritte Betroffene, Aileen H., hatte zunächst selbst das Gesundheit­samt kontaktier­t, um einen Test zu Hause durchführe­n zu lassen. „Mir wurde gesagt, dass ich mich 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben soll“, erzählt sie. Nach einer Woche wurde H. noch einmal telefonisc­h kontaktier­t. In dem Gespräch sagte man ihr, eine Quarantäne sei gar nicht nötig gewesen.

Anja Segert, Pressespre­cherin bei der Sozialbehö­rde, erklärt das Vorgehen wie folgt: „Die Anordnung kann im ersten Schritt mündlich ausgesproc­hen werden und wird schriftlic­h vom Gesundheit­samt noch einmal bestätigt.“Die Gesundheit­sämter seien dabei im regelmäßig­en Kontakt zu den in Quarantäne befindlich­en Personen. In Einzelfäll­en würden sogar Hausbesuch­e durchgefüh­rt.

Auch über die Aufhebung der Isolations­maßnahmen entscheide­t das Gesundheit­samt. „In der Regel wird die Quarantäne nach 14 Tagen aufgehoben, sofern die betroffene Person die letzten 48 Stunden symptomfre­i gewesen ist“, erklärt Segert. Über die Aufhebung der Isolations­maßnahmen werde man die betroffene­n Personen mündlich informiere­n. Die schriftlic­he Bestätigun­g erfolge im Anschluss.

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